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Kandidatenlisten für Bundestagswahl: Frist naht im Landkreis Osterholz!

Am Sonntag, den 23. Februar, findet eine vorzeitige Bundestagswahl statt. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, den 20. Januar, um 18 Uhr. Für den Wahlkreis 34, der die Landkreise Verden und Osterholz umfasst, übernimmt Regina Tryta, die Verdener Kreisrätin, die Entgegennahme der Wahlvorschläge im Kreishaus in der Lindhooper Straße 67, 27283 Verden. Die relevanten Auflagen zu Form und Inhalt der Wahlvorschläge wurden in einer Bekanntmachung vom 30. Dezember 2024 auf der Internetseite des Kreises Osterholz veröffentlicht.

Für nicht-etablierte Parteien und Einzelbewerber ist es notwendig, mindestens 200 Unterstützer-Unterschriften aus dem Wahlkreis bis zum Stichtag zu sammeln. Dabei sind für ganz Niedersachsen insgesamt 2000 Unterstützer-Unterschriften erforderlich. Die entsprechenden Kandidaturen müssen bis Dienstag, den 7. Januar, um 18 Uhr, bei der Bundeswahlleitung in Wiesbaden gemeldet werden. Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sind von der Unterschriftenpflicht befreit.

Anforderungen an Unterstützer-Unterschriften

Wie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin erläutert wird, müssen Kreiswahlvorschläge nicht etablierter Parteien persönliche, handschriftliche Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 wahlberechtigten Personen im Wahlkreis enthalten. Hierbei ist das Formblatt nach Anlage 14 zur Bundeswahlordnung (BWO) zu verwenden, welches bei der Kreiswahlleitung erhältlich ist. Die Unterschriften dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung gesammelt werden.

Eine Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wahlberechtigung des Unterzeichnenden muss ebenfalls eingereicht werden. Zudem ist zu beachten, dass auslandsdeutsche Wähler Anlage 2 zur BWO ausfüllen müssen. Die Unterstützungsunterschriften müssen spätestens 69 Tage vor der Wahl im Original bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht werden. Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; alle weiteren Unterschriften sind ungültig.