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Bürgergeld im Fokus: Gericht erachtet Regelbedarf als rechtmäßig!

Am 28. April 2025 veröffentlichte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Pressemitteilung, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für das Bürgergeld in den Jahren 2023 und 2024 befasst. In drei Beschlüssen entschieden die Richter am 2. April 2025, dass die Klägerin, die als alleinstehende Bürgergeldempfängerin vom Jobcenter Märkischer Kreis Leistungen bezieht, keinen Anspruch auf höhere Regelbedarfe hat.

Die Klägerin hatte Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide eingelegt, da sie die festgelegten Regelbedarfe für unzureichend hielt. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) wurde vom Sozialgericht Dortmund abgelehnt. In seiner Entscheidung verwies das LSG darauf, dass die Rechtsverfolgung der Klägerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe und die angefochtenen Bescheide nach summarischer Prüfung als rechtmäßig erachtet wurden. Der gesetzlich festgelegte Regelbedarf wurde demnach als verfassungsgemäß und im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzgebers angesehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gericht betonte, dass der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums hat. Die Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2023 sowie zum 1. Januar 2024 wurde nicht als unzureichend erachtet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Klägerin nicht auf beim Bundessozialgericht anhängige Revisionsverfahren verweisen kann, da diese Zeiträume vor der Einführung des Bürgergeldes betreffen.

Zusätzlich fanden sich in einer Recherche zu ähnlichen Vorgängen interessante Informationen. So kam das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 25. September 2024 zu dem Schluss, dass Delmenhorst ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft vorlege, welches den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspreche. In anderen Beschlüssen, wie einem vom LSG Nordrhein-Westfalen am 16. September 2024, wurde ebenfalls die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Bürgergeldempfänger zur Anfechtung höherer Regelsätze abgelehnt, da die Regelbedarfssätze nicht evident unzureichend seien, wie tacheles-sozialhilfe.de berichtete.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen und Entscheidungen im Bereich Bürgergeld zeigen die Komplexität und die Anforderungen, die an die Sicherung des Existenzminimums gestellt werden. Angesichts der unterschiedlichen Urteile der Landessozialgerichte sind die Ansprüche und Rechte von Bürgergeldempfängern weiterhin ein wichtiges Thema in der deutschen Sozialgesetzgebung.