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Bundesregierung versäumt Schutz: Artensterben bedroht unsere Wiesen!

Die alarmierende Situation in Deutschland hinsichtlich des Artensterbens verschärft sich weiter. Laut einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission, der im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesregierung vorgelegt wurde, bleibt der vielfältige Lebensraum der Flachland- und Berg-Mähwiesen unzureichend geschützt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert dringende Maßnahmen, um die Biodiversität nachhaltig zu sichern.

In einem eindringlichen Appell erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, dass es an der Zeit sei, die Prioritäten in der Landwirtschaft neu zu setzen. Anstatt ressourcenschonende Anbauweisen zu unterstützen, subventioniere Deutschland immer noch den intensiven Anbau von Futtermitteln für die industrielle Tierhaltung. Diese falsche Ausrichtung führt dazu, dass artenreiche Blühwiesen zunehmend durch Futtergras verdrängt werden. Ergebnis dieser verheerenden Entwicklung sind die fortschreitende Versiegelung, die Aufgabe von Flächen und eine unzureichende Düngereinhaltung.

Die Folgen eines falschen Kurses

Die weitreichenden Konsequenzen dieser Politik sind verheerend: Zwischen 2006 und 2017 hat Deutschland in dieser Hinsicht fast 11.000 Hektar Flachland-Mähwiesen und 360 Hektar Berg-Mähwiesen verloren. Diese schockierenden Zahlen machen deutlich, dass die Bundesregierung sofort handeln muss, um die Lebensräume zu schützen, die für viele Tiere und Pflanzen mehr als nur ein Zuhause darstellen.

„Wir brauchen ein Umdenken“, fordert Müller-Kraenner. Naturschutzorientierte Bewirtschaftungsmodelle und schonende Mahd-Techniken könnten nicht nur die Biodiversität fördern, sondern auch entscheidend zur Klimaanpassung beitragen und den natürlichen Wasserrückhalt stärken. Ein klarer Fokus auf den Schutz naturnaher Wiesen und Weiden ist essenziell, um das dramatische Artensterben aufzuhalten.

Europäisches Urteil als Weckruf

Das Ausscheiden von Lebensräumen ist nicht nur ein nationales Problem, sondern wirft internationale Fragen auf. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Deutschland gegen Artikel 6 der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) verstößt. Diese Richtlinie ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Naturschutzrechts, das den Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume garantieren soll. Auch die Europäische Kommission zeigt sich besorgt und fordert von der Bundesregierung ein schnelles Handeln.

Angesichts dieser kritischen Lage ist es dringender denn je, dass die Verantwortlichen in der Politik die alarmierenden Signale ernst nehmen und endlich entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die artenreiche Biodiversität in Deutschland zu sichern. Es liegt an uns, die Schönheit und Vielfalt unserer Natur für zukünftige Generationen zu bewahren.

NAG Redaktion

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