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Bundestagswahl 2025: Revolutioniertes Wahlrecht und neue Regeln!

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl 2025 statt, die über die Zusammensetzung des Parlaments und den neuen Bundeskanzler entscheiden wird. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, aus denen Direktkandidaten gewählt werden. Wähler haben die Möglichkeit, mit der Erststimme über die Direktkandidaten in der linken Spalte des Wahlzettels und mit der Zweitstimme über die Parteien in der rechten Spalte zu entscheiden. Die Ergebnisse aus Neu-Ulm fließen in das gesamte Wahlkreis-Ergebnis ein.

Diese Wahl ist die erste seit der Wahlrechtsreform im März 2023. Die Reform schloss Überhangs- und Ausgleichsmandate aus, sodass Parteien über die Erststimme keine Direktmandate mehr erlangen können, als ihnen nach den Zweitstimmen zustehen. Dies bedeutet, dass es möglich ist, dass Kandidaten mit den meisten Erststimmen nicht in den Bundestag einziehen. Um in den Bundestag einziehen zu können, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen, dürfen ebenfalls ins Parlament einziehen, was als Grundmandatsklausel bekannt ist.

Neue Wahlrechtsreform und politische Entwicklungen

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 hat bereits begonnen. Die Einführung des neuen Wahlrechts, das die Anzahl der Abgeordneten auf 630 reduziert, verändert die Wahldynamik erheblich. Dies ist besonders relevant, da die Erststimme aufgrund dieser Reform an Bedeutung verliert, während die Zweitstimme entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag bleibt. Hierbei wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zur Berechnung der Sitze verwendet.

Aktuell hat der Bundestag 733 Mitglieder, obwohl die Zielgröße bei 598 liegt. Diese Diskrepanz resultiert aus den Überhang- und Ausgleichsmandaten, die mit der Wahlrechtsreform wegfallen. Der Bundeswahlausschuss hat 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt, von denen 29 zur Wahl antreten. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden. Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt, und die nächste reguläre Wahl ist voraussichtlich im Frühjahr 2029.

Zusätzlich zu diesen Wahlrechtsänderungen kam es zu politischen Umbrüchen, wie dem Bruch der Ampelkoalition, die Anfang November durch die Entlassung von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) ausgelöst wurde. Der Bundestag soll nun mit dem neuen Wahlrecht auf eine Weise arbeiten, die den politischen Herausforderungen der kommenden Jahre begegnet.