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Derby-Chaos in Saarbrücken: Polizei kämpft gegen Fan-Krawalle!

Am 8. Februar 2025 kam es nach dem Fußball-Derby zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem SV Waldhof Mannheim, das mit einem 2:1-Sieg für Saarbrücken endete, zu einem gewaltsamen Vorfall zwischen den Fangruppierungen. Bereits am Samstagnachmittag intervenierte die Polizei, um ein direktes Aufeinandertreffen der Fans zu verhindern, wobei Pfefferspray zum Einsatz kam.

Trotz der polizeilichen Maßnahmen ereignete sich nach dem Spiel ein Zusammenstoß der Fans im Bereich Westspange und Bürgerpark. Die Polizei traf erst mit Verzögerung ein und setzte erneut Pfefferspray ein, um die Situation zu entschärfen. Mehrere Personen wurden identifiziert und in Gewahrsam genommen, jedoch sind keine Verletzungen unter den Fans gemeldet worden. Eine Polizistin zog sich Verletzungen im Stadion zu, als sie von einer Vorrichtung zum Abschuss von Konfetti getroffen wurde, während ein weiterer Beamter durch eine geworfene Bierdose verletzt wurde.

Umfangreiche Polizeipräsenz

Insgesamt waren 500 Einsatzkräfte der Polizei vor Ort, da das Derby als Hochrisikospiel eingestuft wurde. Zur Unterstützung kamen sowohl eine Drohne als auch ein Hubschrauber zum Einsatz. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, um den Vorfall weiter zu untersuchen.

Ergänzend zu den Vorfällen in Saarbrücken sind in den letzten Wochen auch bei anderen Spielen in Deutschland Ausschreitungen zwischen Fans und Polizeikräften dokumentiert worden. So berichtete der Deutschlandfunk über Krawalle während des Bundesligaspiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart. Hierbei warfen Fans Absperrgitter auf die Polizei, die ebenfalls Pfefferspray zur Kontrolle der Situation einsetzte.

Fanforscher Harald Lange kommentierte, dass diese Vorfälle eine neue Qualität der Gewalt bei Fußballspielen darstellen. Die Polizeigewerkschaft GdP forderte daraufhin härtere Maßnahmen gegen solche Ausschreitungen. Gleichzeitig erheben Fanhilfen Vorwürfe gegen die Polizei hinsichtlich des Einsatzes von Pfefferspray, das auch unbeteiligte Personen gefährden kann.