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Dieselskandal: 250 Millionen Euro Bußgeld für elf Unternehmen in Hessen!

Neun Autohersteller und zwei Autozulieferer müssen aufgrund von Verstößen gegen Umwelt- und technische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 250 Millionen Euro zahlen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Die Ermittlungen gegen die Unternehmen, deren Namen nicht genannt wurden, fanden zwischen 2019 und 2025 statt.

Die betroffenen Unternehmen haben entweder ihren Sitz oder einen deutschlandweiten Vertriebsstandort in Hessen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Hessen war für diese Ermittlungen zuständig. Es wurde kein „betrugsrelevantes Verhalten“ festgestellt, und sämtliche Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Die Unternehmen hatten „umfassend“ mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und die Bußgelder dienen der Abschöpfung erzielter Gewinne. Aktuell sind die Gesamtermittlungen noch nicht vollständig abgeschlossen, während die Ermittlungen gegen natürliche Personen bereits eingestellt wurden. Der Dieselskandal wurde erstmals im September 2015 bekannt, als Volkswagen eingestand, illegale Software in seine Dieselmotoren eingesetzt zu haben.

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Parallel zur aktuellen Situation gibt es auch rechtliche Entwicklungen im Hinblick auf die Haftung von Fahrzeugherstellern, insbesondere der Volkswagen AG. Seit Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Reihe von Entscheidungen zu Diesel-Fällen veröffentlicht, die sich auf Fahrzeugmodelle mit unzulässigen Abschalteinrichtungen konzentrieren. Diese Einrichtungen ermöglichten es, die Abgaswerte nur im Prüfstand einzuhalten.

Die Haftung der Hersteller wird in diesen Fällen insbesondere nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geprüft. Ein Urteil vom 8. März 2021 behandelt die Haftung der Audi AG für Fahrzeuge mit VW-Motoren, die mit einer manipulierten Abschalteinrichtung ausgestattet sind. Der BGH stellte fest, dass ein Automobilhersteller sittenwidrig handelt, wenn er solche Fahrzeuge in Verkehr bringt, was auch die Prüfung der Kenntnisse verantwortlicher Personen bei Audi über die Manipulationssoftware umfasst.

Zusätzlich klärte der BGH in mehreren Urteilen die Bedeutung von Verhaltensänderungen und deren Auswirkungen auf die Sittenwidrigkeit. Eine Mitteilung von Volkswagen vom 22. September 2015, die Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb thematisierte, wurde als relevant erachtet, da sie das Vertrauen potenzieller Käufer in die Abgastechnik beeinträchtigte und somit eine spätere Sittenwidrigkeit ausschloss.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen des Dieselskandals zeigen die intensiven Prüfungen und Entwicklungen, die sowohl für Hersteller als auch für die betroffenen Verbraucher von großer Bedeutung sind.