
Die Infektionsschutzbelehrung im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist nun auch digital verfügbar. Dies wurde in einer Mitteilung des Landkreises bekannt gegeben. Die Regelung gilt für Personen, die in der Lebensmittelherstellung, Gastronomie, Kantinen und bei Veranstaltungen tätig sind. Im vergangenen Jahr erhielten rund 700 Personen eine Infektionsschutzbelehrung im Präsenzformat, das jeden Dienstag im Lüchower Kreishaus stattfand.
Mit der neuen digitalen Option können Interessierte bequem von zuhause aus an der Belehrung teilnehmen, ohne an feste Terminvereinbarungen gebunden zu sein. Die digitale Belehrung ist in sieben Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch. Eine Teilnahme ist nicht an den Wohnort gebunden, sodass auch Personen aus anderen Teilen Deutschlands teilnehmen können.
Details zur digitalen Infektionsschutzbelehrung
Die digitale Infektionsschutzbelehrung dauert etwa 30 bis 40 Minuten und besteht aus fünf Videosequenzen, die jeweils zwei Minuten informatives Material bereitstellen. Diese Videos behandeln Themen wie verschiedene Lebensmittelarten, Symptome von Infektionen, Meldepflichten und Hygienemaßnahmen. Nach jedem Video müssen die Teilnehmer Fragen beantworten; bei falschen Antworten ist eine Wiederholung möglich.
Die Kosten für die Belehrung und die Ausstellung des Bescheids betragen 26 Euro, wobei einige Personengruppen gebührenbefreit sind. Die Anmeldung erfolgt über BundID oder Basisregistrierung, wofür ein Benutzername und Passwort erforderlich sind. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion kann die Bescheinigung sofort nach Bezahlung, etwa per PayPal oder Kreditkarte, abgerufen werden. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein „Unterschrift-Bogen“ zur Rücksendung an das Gesundheitsamt bereitgestellt.
Die Infektionsschutzbelehrung ist von großer Bedeutung, um lebensmittelbedingte Infektionen, wie beispielsweise durch Salmonellen und Noroviren, zu vermeiden. Ziel ist es, das Wissen über Übertragungswege von Krankheiten zu fördern und Symptome rechtzeitig zu erkennen, um Kontaminationen zu verhindern.
Das Gesundheitszeugnis gemäß §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ebenfalls ein wichtiges Dokument für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten. Laut den Informationen von [infektionsschutzbelehrung.info](https://infektionsschutzbelehrung.info/das-gesundheitszeugnis-nach-43-infektionsschutzgesetz-ein-ueberblick/) schützt es die öffentliche Gesundheit, insbesondere in Berufen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die Belehrung erhalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die Erstbelehrung deckt verschiedene wichtige Themen ab, darunter Hygienepflichten, Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten und praktische Hygienetipps. Regelmäßige Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre nötig, während die Teilnahme an der Erstbelehrung dokumentiert werden muss, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Bußgeldern oder Tätigkeitsverboten vorzubeugen.