
Alexander Dobrindt wird als neuer Bundesinnenminister die fortlaufende Debatte um die Grenzkontrollen in Deutschland anheizen. Geplant sind verstärkte Zurückweisungen von Migranten sowie vermehrte Kontrollen an den deutschen Außengrenzen. So sollen die ersten Entscheidungen bereits am Mittwoch nach seinem Amtsantritt in Kraft treten. Dobrindt stellt klar, dass es keine vollständigen Grenzschließungen geben wird, sondern das Ziel darin besteht, die Zahlen illegaler Migration zu senken, während gleichzeitig Humanität gewahrt bleibt.
Erwartungsgemäß wird es voraussichtlich zu einer vorübergehenden Verstärkung der Bundespolizei an den Grenzen kommen. Diese Ankündigungen stießen jedoch auf Skepsis seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP). GdP-Vorsitzender Andreas Roßkopf warnte vor einem möglichen „Ping-Pong-Spiel“ mit Nachbarländern bei der Zurückweisung von Asylsuchenden. Im Kontext der neuen Regierungsbildung wird auch CDU-Chef Friedrich Merz am Dienstag im Bundestag zum Bundeskanzler gewählt, während Thorsten Frei (CDU) schärfere Grenzkontrollen ab dem ersten Tag der neuen Regierung versprach.
Aktuelle Entwicklungen in der Asylpolitik
In den vergangenen Jahren hat die Ampel-Koalition einen Wandel in der Haltung zu den Grenzkontrollen vollzogen. Ursprünglich hatte es kaum Befürworter fester Kontrollen gegeben, jedoch wurden diese unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mehrfach bis zur jetzigen Ankündigung verlängert. Im Jahr 2022 stellte Deutschland 229.751 Erst-Asylanträge, was einem Rückgang von rund 100.000 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Hauptursprungsländer der Asylsuchenden sind Syrien, Afghanistan und die Türkei, wobei eine der Hauptursachen für den Rückgang die Sperrung der Flüchtlingsroute nach Ungarn durch Serbien im November 2023 darstellt.
Im Kontext dieser Entwicklungen hat das EU-Parlament im April 2024 einem neuen Grenzverfahren für Asylentscheidungen zugestimmt, das darauf abzielt, eine schnelle Beurteilung von Asylanträgen zu ermöglichen. Dieses Verfahren wird aktuell an den EU-Außengrenzen durchgeführt und hat das Ziel, Asylanträge als unbegründet oder unzulässig schnell zu klassifizieren. Insbesondere wird das Verfahren obligatorisch, wenn Antragsteller eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen oder aus einem Land kommen, in dem weniger als 20 Prozent der Asylanträge genehmigt werden, wie europarl.europa.eu berichtete.
Das EU-Grenzverfahren sieht vor, dass der gesamte Prozess, einschließlich möglicher Berufungen, innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein muss. Bei Ablehnung eines Antrags sollen zurückgewiesene Antragsteller ebenfalls innerhalb von zwölf Wochen in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Während des Grenzverfahrens dürfen die Asylsuchenden zudem nicht in das jeweilige EU-Land einreisen.