
Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwoch in Schackensleben, im Landkreis Börde, bei dem eine 38-jährige Autofahrerin schwer verletzt wurde. Laut Tag24 war die Frau mit ihrem VW auf der Kreisstraße zwischen Eichenbarleben und Schackensleben unterwegs, als ihr Fahrzeug in einer Kurve von der Fahrbahn abkam und sich mehrfach überschlug. Das Auto landete schließlich in einem Straßengraben. Die Fahrerin musste umgehend ins Krankenhaus transportiert werden.
Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass ein Atemalkoholtest bei der Frau einen Wert von 0,76 Promille ergab. Infolge dessen wurde ihr Führerschein von der Polizei beschlagnahmt, und ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke wurde eingeleitet. Solche Unfälle können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, wie RA Kotz erklärt.
Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschehen, gelten in Deutschland als Straftat und ziehen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich. Der Gesetzgeber hat einen Strafrahmen für Trunkenheitsfahrten festgelegt, der unterschiedliche Strafen wie Geldbußen, Führerscheinentzug und im Extremfall Freiheitsstrafen umfasst. Zivilrechtlich haftet der Unfallverursacher für materielle und immaterielle Schäden, die die Geschädigten erleiden.
Dabei können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche unabhängig von einem möglicherweise laufenden Strafverfahren geltend machen. Besonders relevant ist, dass die Beweislast in der Regel bei der Person liegt, die Ansprüche geltend macht. Bei Trunkenheit am Steuer sind spezifische Promillegrenzen zu beachten: 0,5 Promille für unerfahrene Fahrer und 1,1 Promille für erfahrene. Auch bei Drogenkonsum bestehen keine festen Grenzwerte, jedoch kann bereits jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.