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Erzbischof Koch vor Gericht: Schockierende Missbrauchsvorwürfe!

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch wird am kommenden Dienstag, den 31. März 2025, um 11.00 Uhr als Zeuge in einem Kölner Klageverfahren aussagen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine 58-jährige Frau, die das Erzbistum Köln auf 830.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Klägerin wurde als Kind von einem Priester adoptiert und sieht die Kirche in einer Mitverantwortung für die schweren Missbrauchstaten, die sie während ihrer Kindheit erleiden musste.

Der Priester, der die Taten begangen hat, wurde bereits aus dem Klerikerstand entlassen und verbüßt derzeit eine zwölfjährige Haftstrafe. Koch, der um 1980 als junger Priester im Erzbistum Köln tätig war, wird dazu befragt, inwieweit er von Gerüchten über diesen Priester Kenntnis hatte und ob er möglicherweise Informationen weitergegeben oder Maßnahmen ergriffen hat. Das Erzbistum argumentiert jedoch, dass es nicht haftbar gemacht werden kann, da die Entscheidung zur Adoption nicht vom Bistum getroffen wurde.

Klagen gegen das Erzbistum Köln

In einem weiteren Verfahren hat ein weiterer Betroffener das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld in Höhe von 725.000 Euro verklagt. Dieser Fall betrifft Missbrauchstaten, die zwischen 1972 und 1979 begangen wurden und Teil des Gercke-Gutachtens sind. Obwohl die letzte Tat 43 Jahre zurückliegt, kam es zur Klageerhebung, da das Erzbistum auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.

Der Kläger macht eine Amtspflichtverletzung des Erzbistums geltend, die zu einer Haftung für das Verhalten seiner Bediensteten ohne eigenes Verschulden führt. Zusätzlich hat er das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen durchlaufen und Zahlungen in Anerkennung seines Leids erhalten. Therapiekosten und weitere Behandlungskosten wurden bereits vom Erzbistum übernommen. Am 13. Juni 2023 entschied das Landgericht Köln, dass das Erzbistum dem Betroffenen ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zahlen muss. Das Erzbistum hat in dieser Angelegenheit erklärt, dass es die schnelle Entscheidung des Gerichts begrüßt und institutionelle Mitverantwortung für das erlittene Unrecht und Leid übernimmt, wie erzbistum-koeln.de berichtete.

Die Klagen stellen somit ein bedeutendes rechtliches und gesellschaftliches Thema dar, wo Opfer von sexuellem Missbrauch Gehör finden und mögliche Entschädigungen anstreben, während sich die Institutionen mit ihrer Verantwortung auseinandersetzen müssen.