Führerschein-Umtausch: Letzte Chance für Jahrgänge ab 1971!
Ein Aufschrei der Verwunderung geht durch Schleswig-Holstein! Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die 1971 oder später geboren sind, ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen umtauschen. Doch die Zahlen sind alarmierend: Nur etwa die Hälfte der Betroffenen hat bisher gehandelt! Im Kreis Plön beispielsweise haben von rund 25.000 erwarteten Umtauschen nur gut 11.000 stattgefunden. Auch in anderen Kreisen wie Pinneberg und Stormarn sieht es ähnlich aus. Wer jetzt noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – ein Witz im Vergleich zu den rund 30 Euro, die der Umtausch kostet!
Dringender Handlungsbedarf
Der Countdown läuft! Wer vor 1953 geboren wurde, kann noch bis 2033 mit dem alten Führerschein fahren, alle anderen müssen jetzt aktiv werden. Die Führerscheinstellen sind unterschiedlich organisiert, was die Anmeldung betrifft. Einige verlangen ein persönliches Erscheinen, während andere die Möglichkeit bieten, den Umtausch online oder postalisch zu beantragen. Besonders wichtig: Wer seinen Führerschein in einem anderen Kreis beantragt hat, muss zuerst eine Karteikartenabschrift anfordern – und das kann bis zu sechs Wochen dauern!
Die Frist rückt näher, und die Behörden warnen vor langen Wartezeiten. Kurz vor dem Stichtag könnte die Bearbeitung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen! In einigen Kreisen darf der alte Führerschein sogar behalten werden, während andere darauf bestehen, ihn zu entwerten. Wer seinen Führerschein im Jahr 1999 oder später erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen – für diese Jahrgänge beginnt der Umtausch erst ab 2026. Die Zeit drängt, und die Nerven liegen blank!