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Führerschein weg nach nächtlicher Alkoholfahrt in Wolfenbüttel!

Ein 48-jähriger Mann aus Gifhorn sorgte in der Nacht zum 26. Januar für einen Polizeieinsatz in Wolfenbüttel. Er wollte an einer Tankstelle tanken, ignorierte jedoch ein Stopp-Schild und das Haltesignal der Polizei.

Der Vorfall ereignete sich gegen 0:55 Uhr, als der Mann auf der Salzdahlumer Straße in Richtung Neuer Weg fuhr. An einer Kreuzung bog er nach rechts in Richtung Braunschweig ab und fuhr anschließend auf das Gelände einer geschlossenen und unbeleuchteten Tankstelle. Bei der Kontrolle durch die Beamten bemerkten diese sofort den starken Alkoholgeruch des Fahrers.

Hoher Alkoholpegel und Konsequenzen

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutprobe an und stellte den Führerschein des Mannes sicher. Er muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur unsicher, sondern auch rechtswidrig. Wie anwalt.de berichtete, wird bei Werten von 1,1 Promille oder mehr fast immer die Fahrerlaubnis entzogen. Der Prozess der Entziehung der Fahrerlaubnis wird durch den § 69 StGB geregelt und umfasst in der Regel eine Sperrfrist, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.

Es ist zu beachten, dass die gerichtliche Praxis selten Ausnahmen vom Regel-Entzug zulässt und persönliche Schwierigkeiten oft nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung ratsam, um gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen.