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Gericht im Märkischen Kreis: Geheimnisse und Lügen im Mordprozess!

Am 10. Mai 2025 fand der Prozess um den versuchten Mord an einem jungen Mann in der Region Märkischer Kreis statt. Zeugen im Verfahren waren sieben Polizisten sowie eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes Märkischer Kreis und die Ex-Freundin des Angeklagten. Eine zehnte Zeugin wurde nicht mehr gehört, da ihre Ladung zurückgezogen wurde.

Die Ex-Freundin des Angeklagten machte umfassende Aussagen, die nun von der Staatsanwaltschaft überprüft werden. Sie beharrte darauf, sich einen Monat vor der Tat von dem Angeklagten getrennt zu haben und keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt zu haben. Im Verlauf der Vernehmung stellte sich jedoch heraus, dass am Tattag zehn Telefonate zwischen den beiden stattfanden. Richterin Heike Hartmann-Garschagen merkte Widersprüche in den Aussagen der Zeugin an. Zudem belegten WhatsApp-Verläufe den Kontakt zwischen den beiden kurz vor und nach der Tat.

Gewalt und frühere Vorfälle

Die Ex-Freundin berichtete über Gewalt in der Beziehung, die von dem Angeklagten bestritten wurde. Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes bestätigte die Erfahrungen der Ex-Freundin. Der Angeklagte wird seit Mai 2018 vom Jugendamt betreut, nachdem im selben Monat eine erste Konferenz wegen grenzüberschreitenden Verhaltens stattfand. Berichte über Gewalt, Diebstähle und Tricksereien des Angeklagten wurden in der Schule verzeichnet.

Das Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung wurde eingestellt, da keine Anhaltspunkte vorlagen. Ein IQ-Test des Angeklagten ergab einen Wert zwischen 65 und 75, was als extrem niedrig eingestuft wird. Die Jugendhilfe vermutete eher psychiatrische Probleme als pädagogische. Ein ermittelnder Polizist gab Einblicke in das Leben des verstorbenen Opfers, das einen Suizidversuch hinter sich hatte und nach dem Eindruck des Polizisten gefangen wirkte.

Die Verteidigerin beantragte ein biomechanisch-unfallanalytisches Gutachten aufgrund abweichender Zeugenaussagen. Der nächste Verhandlungstag ist am 14. Mai angesetzt, wobei das Gutachten des forensisch-psychiatrischen Gutachters Dr. Nikolaus Grünherz erwartet wird.

In einem weiteren relevanten Kontext veröffentlichte die Polizeidirektion Märkischer Kreis wichtige Informationen zur Unterstützung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Betroffene können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden, darunter Jugendämter und Beratungsstellen. Die Polizei weist darauf hin, dass eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstattet werden kann und dass seit 2013 eine 30-jährige Verjährungsfrist für sexuelle Missbrauchsfälle besteht. Weitere Informationen sind auf der Website von [Märkischer Kreis](https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/artikel/sexueller-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen) zu finden.