
Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien aus dem Umfeld einer Berliner Großfamilie angeordnet. Diese Immobilien befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdachts, welches die Vorwürfe gegen die Großfamilie umfasste. Das Verfahren wurde 2021 eingestellt, weil die Beweise nicht ausreichend für eine Anklage waren, wie Tagesspiegel berichtete.
Die betreffenden Immobilien waren während der Ermittlungen zunächst beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Einziehung der Immobilien in einem selbstständigen Einziehungsverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen, ohne dass ein vorheriges Strafverfahren notwendig ist. Die Entscheidung zur Einziehung muss von einem Gericht bestätigt werden, was in diesem Fall ebenfalls geschehen ist. Die Einziehung umfasst neben den Immobilien auch Miet- und Pachtforderungen.
Eigentümer und Stellungnahmen
Der überwiegende Teil der beschlagnahmten Immobilien gehört einer 43-Jährigen, die aktuell im Libanon lebt. Weitere Immobilien sind im Besitz einer 41-Jährigen sowie zweier von ihr vertretener Unternehmen. Während die 43-Jährige beteuert, dass die Gelder für den Kauf der Immobilien zwischen 2010 und 2017 nicht aus rechtswidrigen Quellen stammen, machte die 41-Jährige keine Angaben zu den Vorwürfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einziehung bislang nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel eingelegt werden können, wie rbb24 berichtet. Weitere juristische Schritte sind somit möglich, was die endgültige Klärung dieser Angelegenheit betrifft.