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Gesicht der Gleichberechtigung: Ausstellung ehrt Mütter des Grundgesetzes!

Im Euskirchener Kreishaus eröffnet eine Ausstellung, die den Einsatz vier bedeutender Frauen für die Gleichberechtigung würdigt. Landrat Markus Ramers sprach bei der Eröffnung über die essentielle Rolle, die Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel bei der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland spielten. Dieses trat am 24. März 1949 in Kraft und enthält in Artikel 3, Absatz 2 die grundlegende Feststellung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Die Ausstellung mit dem Titel „Die Mütter des Grundgesetzes“ hebt hervor, dass die Gleichberechtigung 1949 keineswegs eine gelebte Realität darstellte, sondern vielmehr ein Versprechen an die Zukunft war. Laut aktuellen Statistiken sind lediglich 34,7% der Abgeordneten im Bundestag Frauen, während der Anteil in Landesparlamenten bei rund 32% und in Gemeindeparlamenten bei nur 27% liegt. In den Bürgermeisterämtern sind nur etwa 9% von Frauen besetzt. Im Kreis Euskirchen sind von 54 Mitgliedern im Kreistag lediglich 10 Frauen, und von 11 Städten und Gemeinden werden lediglich 3 von Bürgermeisterinnen geleitet.

Der Weg zur Gleichberechtigung

Wie Geo berichtet, waren die Kämpfe dieser Frauen im Parlamentarischen Rat intensiv und zäh. Vor der Verabschiedung des Grundgesetzes hatten Frauen in Deutschland stark eingeschränkte Rechte, benötigten sie doch die Zustimmung ihrer Männer, um zu arbeiten oder ein eigenes Konto zu eröffnen. Elisabeth Selbert war es zu verdanken, dass der Gleichberechtigungsartikel formuliert wurde, mit dem Ziel, das Familienrecht zu reformieren.

Bereits 1919, mit der Weimarer Reichsverfassung, wurde eine grundsätzliche Gleichstellung von Männern und Frauen proklamiert. Allerdings blieb diese in der Praxis unausgeführt. Der Gleichberechtigungsartikel wurde am 18. Januar 1949 einstimmig angenommen. Trotz dieser rechtlichen Fortschritte blieb es bis 1957 zu warten, bis der diskriminierende „Gehorsamkeitsparagraph“ im Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschafft wurde. Eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts, die dem Gleichheitsgebot gerecht wurde, fand erst 1977 statt.

Die Ausstellung ist bis Freitag, den 6. Juni, zu den üblichen Öffnungszeiten des Kreishauses zugänglich. Landrat Ramers appellierte während der Eröffnung eindringlich an die Bedeutung von mehr Sichtbarkeit, Beteiligung und Gerechtigkeit in der Geschlechtergleichheit.