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Hamburger Polizist verurteilt: Körperverletzung im Dienst

Ein Hamburger Polizeibeamter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil fiel am Amtsgericht Harburg und ist noch nicht rechtskräftig, wie [rechtundpolitik.com](https://www.rechtundpolitik.com/justiz/ag-hamburg-harburg/koerperverletzung-im-amt-bewaehrungsstrafe-fuer-hamburger-polizisten/) berichtete.

Der Vorfall ereignete sich am 14. Mai 2024 im Polizeikommissariat 47, als der Geschädigte, der wegen Widerstand gegen seine Festnahme gefesselt war, von drei Polizeibeamten und dem Angeklagten in einen Raum getragen wurde. Es wird ihm vorgeworfen, absichtlich den Kopf des gefesselten Mannes gegen einen Türrahmen gestoßen zu haben. Darüber hinaus trat der Polizist dem Geschädigten zwei Mal mit der Schuhspitze gegen die Stirn, was bei dem Mann Schmerzen verursachte.

Reaktion des Gerichts

Der Vorsitzende Richter äußerte sich besorgniserregend über das Verhalten des Angeklagten und lobte einen mutigen Kollegen, der das Fehlverhalten zur Anzeige gebracht hatte. Laut [mopo.de](https://www.mopo.de/hamburg/gericht/gefangenen-verletzt-hamburger-polizist-wegen-gewalttaten-im-amt-verurteilt/) wurde der Polizist sowohl wegen Körperverletzung als auch gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt.

Die Verurteilung des Polizeibeamten wirft einen Schatten auf die Integrität der Polizeiarbeit in Hamburg und steht im Kontext des Bestrebens, das Fehlverhalten innerhalb der Polizei zu ahnden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.