
Ein Asylbewerber, der entscheidend zur Ergreifung eines Angreifers beigetragen hat, muss vorerst nicht nach Italien ausreisen. Dies wurde von Bayerns Innenminister Herrmann klargestellt, der Medienberichten über eine bevorstehende Abschiebung des 30-Jährigen widersprach. Der Mann ist als wichtiger Zeuge im Strafverfahren gegen den Angreifer von erheblicher Bedeutung und wird in Abstimmung mit der Justiz geduldet. Ihm wird zudem eine Bleibeperspektive in Deutschland eingeräumt.
Der Vorfall, der zu dieser Situation führte, ereignete sich im Januar, als ein mutmaßlich psychisch kranker Afghane in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-jährigen Mann mit einem Messer tötete. Des Weiteren wurden bei dem Angriff drei weitere Personen schwer verletzt. Diese tragischen Ereignisse haben in der Region und darüber hinaus große Aufmerksamkeit erregt, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Asylbewerbers als Zeugen.
Wichtige Entwicklungen im Verfahren
Wie Spiegel berichtet, soll der Asylbewerber, der unter dem Namen Ahmed O. bekannt ist, in dem Prozess um den Messerangriff aussagen. Diese Entscheidung des Ministeriums kommt in einer Zeit, in der die rechtlichen Prozesse rund um den Vorfall andauern und die Situation des Asylbewerbers genau beobachtet wird.