
Im Offenbacher Stadtgebiet hat sich der Biber (Castor fiber) erfolgreich angesiedelt und mehrere Reviere etabliert. Laut dem Bericht von offenbach.de wurde das Tier im 16. Jahrhundert in Hessen ausgerottet und vor etwa 40 Jahren im Spessart wieder ausgewildert. Der Biber breitet sich zunehmend in urbanen Regionen aus, wobei das Amt für Umwelt und Klima in Offenbach die Rückkehr des Bibers begleitet und einen verantwortungsvollen Umgang mit der geschützten Art fördert.
Der Biber gilt als ökologische Schlüsselart (keystone species) und schafft durch seine Stau- und Bautätigkeit neue Lebensräume (Sekundärbiotope) für viele Tier- und Pflanzenarten. Biberdämme fördern die Artenvielfalt, indem sie Fließgewässer aufstauen und strukturreiche Gewässerabschnitte schaffen. Besonders Amphibienarten wie Frösche, Molche und Kröten profitieren von den entstehenden Flachwasserzonen und Feuchtbiotopen.
Vertiefte Informationen zur ökologischen Rolle des Bibers
Zusätzlich wird im Bericht von wwf.at die Bedeutung des Bibers in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrisen hervorgehoben. Der Biber trägt zur Klimaanpassung bei, indem seine Dämme Fließgewässer regulieren, Wasser in der Landschaft zurückhalten und Grundwasserstände stabilisieren.
Die Stadtverwaltung beobachtet die Entwicklung an der Bieber und steht im Austausch mit dem Biberberater des Landes Hessen, ehrenamtlichen Bibermanagern, Nachbarkommunen sowie betroffenen Landwirten und Infrastruktureigentümern. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Rodau-Bieber, die im Dezember 2024 ein Schreiben an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gesendet hat, begrüßt die Ansiedlung des Bibers und weist auf Lösungsansätze für den Umgang mit dem Tier in dichtbesiedelten Gebieten hin.
Die KAG Rodau-Bieber umfasst die Städte Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen, Offenbach, Rödermark und Rodgau. Es wird betont, dass der Biber sowie seine Dämme und Bauten gesetzlich geschützt sind. Eingriffe zur vermeintlichen Hilfe des Bibers sind nicht erlaubt; der Biber kommt in der Regel alleine zurecht. Die Zerstörung eines Biberdamms ist ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht und kann unkontrollierte Flutwellen auslösen. Maßnahmen im Umfeld von Biberrevieren müssen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen.