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Führerschein-Umtausch in Hessen: Frist naht! So einfach geht s!

In Hessen stehen Millionen Führerscheinbesitzer vor einer wichtigen Frist: Der Umtausch ihrer alten Führerscheine. Die Zeit drängt, denn alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in ein neues Format umgewandelt werden. Dies betrifft nicht nur die alten grauen „Lappen“ oder rosa Pappausweise, sondern auch die neueren, scheckkartenförmigen Führerscheine, die bis 2033 ihre Gültigkeit verlieren werden. Der Grund für diesen massiven Umtausch ist die Erhöhung der Fälschungssicherheit, wie [FNP](https://www.fnp.de/hessen/fuehrerschein-umtauschen-wann-bin-ich-dran-millionen-hessen-muessen-zr-93410972.html?womort=Marburg-Biedenkopf) berichtet. Künftig sollen alle Führerscheine maximal 15 Jahre gültig sein und in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um die Identität der Fahrer besser zu schützen.

Der Umtauschprozess betrifft eine riesige Anzahl von Menschen, da der ADAC von etwa 43 Millionen Führerscheinen spricht, die in Deutschland umgetauscht werden müssen. Aktuell sind die Führerscheinbesitzer an der Reihe, die 1971 oder später geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Ihre Frist endet am 19. Januar 2025. Wer diese Frist verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, wie auch [FR](https://www.fr.de/hessen/umtauschen-wann-bin-ich-dran-millionen-hessen-muessen-fuehrerschein-zr-93410972.html#:~:text=Der%20Umtauschprozess%20muss%20bis%2019,ist%20der%2019.%20Januar%202025.) berichtet.

Umtauschfristen im Überblick

Die Fristen für den Führerscheinumtausch sind gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Daten:

Geburtsjahr des Fahrers Umtauschfrist
1971 oder später 19. Januar 2025
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Was Sie für den Umtausch benötigen

Um den alten Führerschein gegen einen neuen umzutauschen, müssen einige Dokumente vorgelegt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein
  • Gebühr von 25,30 Euro

Falls der alte Führerschein nicht von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, die online oder telefonisch beantragt werden kann.

Online-Dienste für den Umtausch

Einige Behörden in Hessen bieten mittlerweile Online-Dienste für den Führerscheinumtausch an. Dazu gehören unter anderem:

  • Kassel
  • Kreis Kassel
  • Lahn-Dill-Kreis
  • Kreis Marburg-Biedenkopf
  • Rheingau-Taunus-Kreis
  • Kreis Waldeck-Frankenberg
  • Wetteraukreis
  • Liederbach am Taunus
  • Wiesbaden

Für den Online-Dienst müssen das biometrische Foto und ein Bild des aktuellen Führerscheins digital bereitgestellt werden.

Die Zeit läuft, und es ist entscheidend, dass die Bürger sich rechtzeitig um den Umtausch kümmern. Die neuen Führerscheine sind nicht nur sicherer, sondern auch ein Schritt in Richtung einheitlicher Standards in der EU. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Gültigkeit seines Führerscheins. Also, auf zur Behörde und den alten „Lappen“ gegen einen neuen, modernen Führerschein eintauschen!

NAG Redaktion

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