
In den frühen Morgenstunden des 27. April 2025 kam es in Fulda zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 20-jähriger BMW-Fahrer aus Künzell flüchtete. Laut Osthessen News ereignete sich der Vorfall gegen 02:15 Uhr auf der B254, in Richtung der Stadt, genau Höhe Werrastraße.
Der junge Mann verlor die Kontrolle über seinen schwarzen BMW und kollidierte zunächst mit einer Verkehrsinsel, bevor er gegen einen Mast fuhr. Nach dem Unfall flüchtete der Fahrer zu Fuß, konnte jedoch von der Polizei später ausfindig gemacht werden. Zum Zeitpunkt des Vorfalls stand der Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss, worauf eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Es entstand Sachschaden am Fahrzeug sowie an Verkehrseinrichtungen.
Rechtliche Konsequenzen bei Unfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht werden, können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie RA Kotz ausführlich beschreibt. Eine Trunkenheitsfahrt wird als Straftat behandelt und zieht Strafen wie Führerscheinentzug sowie Schadensersatzansprüche nach sich.
Der Gesetzgeber hat klare Grenzwerte für die Strafbarkeit von Alkohol am Steuer definiert. Fahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr sind gefährdet, und ab 1,1 Promille wird dies für erfahrene Fahrer strafbar. Zudem gibt es keine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen, was bedeutet, dass Fahren unter Drogeneinfluss ebenfalls strafrechtlich verfolgt wird.
Im Falle eines Unfalls unter Einfluss von Alkohol oder Drogen kann ein Strafverfahren vor dem zuständigen Landgericht eingeleitet werden. Neben den strafrechtlichen Aspekten müssen auch zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa für Reparaturkosten oder Schmerzensgeld, geklärt werden. Diese Ansprüche sind unabhängig von einem möglichen Strafverfahren durchsetzbar.