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Alheim: Psychisch Kranker tötet Lebensgefährtin – Prozess endet überraschend!

Ein schockierender Fall aus Alheim sorgt für Aufsehen: Ein 59-jähriger Mann, der im Januar dieses Jahres seine 81-jährige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser erstochen hat, wurde nun vor dem Landgericht in Fulda freigesprochen. Doch die Freiheit bleibt ihm verwehrt, denn das Gericht stellte fest, dass er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist und wies ihn in eine Fachklinik ein. Diese Entscheidung folgt den Forderungen sowohl seines Verteidigers als auch der Staatsanwaltschaft, die bereits in ihren Plädoyers die Schuldunfähigkeit des Angeklagten betont hatten, wie [Hersfelder Zeitung](https://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/rotenburg/psychisch-kranker-alheimer-wird-in-fachklinik-eingewiesen-93401239.html?womort=Hersfeld-Rotenburg) berichtete.

Der Richter, Jörg Weddig, erklärte, dass der Angeklagte zur Tatzeit aufgrund einer schizo-depressiven Erkrankung nicht in der Lage war, sein Handeln zu steuern. Diese Erkrankung führte zu heftigen Stimmungsschwankungen und Wahnvorstellungen, die ihn glauben ließen, seine Partnerin wolle ihm schaden. Tragischerweise war es genau diese Frau, die sich um ihn kümmerte und versuchte, ihn vor sich selbst zu schützen. In der Vergangenheit hatte sie mehrfach den Krankenwagen gerufen, weil der Mann trotz seiner Leberzirrhose Alkohol konsumierte und seine Medikamente nicht einnahm.

Ein Leben voller Kämpfe

Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Partnerin war von Schwierigkeiten geprägt. Im September 2023 hatte die Frau den Notruf gewählt, da der Mann handgreiflich geworden war. Trotz dieser Vorfälle fühlte sie sich am Tattag nicht bedroht. Der Angeklagte gestand einem Sachverständigen gegenüber, dass die Tötung nur „20 Sekunden“ gedauert habe. Ob er sich der Gefahr, die er für andere darstellte, bewusst war, bleibt unklar. Richter Weddig stellte fest, dass der Mann nicht weiß, welche Bedrohung er für andere darstellt, weshalb keine Bewährung angeordnet wurde.

In Hessen gibt es derzeit sechs Maßregelvollzugskliniken, die psychisch erkrankte oder suchterkrankte Straftäter behandeln. Diese Einrichtungen haben die Aufgabe, die Patienten zu bessern und gleichzeitig die Gesellschaft zu schützen. Es ist zu erwarten, dass einige dieser Patienten in Zukunft erneut Straftaten begehen könnten, was die Notwendigkeit solcher Einrichtungen unterstreicht, wie auch [HNA](https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/psychisch-kranker-alheimer-wird-in-fachklinik-eingewiesen-93401239.html#:~:text=Weil%20er%20psychisch%20krank%20ist,dem%20Landgericht%20in%20Fulda%20freigesprochen.) betont.

Dieser Fall wirft viele Fragen auf: Wie kann es sein, dass jemand, der so viele Warnsignale gesendet hat, nicht rechtzeitig Hilfe erhält? Die Tragik dieser Geschichte liegt nicht nur in der Tat selbst, sondern auch in der Tatsache, dass die betroffene Frau, die sich um ihren Partner kümmerte, letztendlich ihr Leben verlor. Ein weiterer Beweis dafür, wie komplex und herausfordernd die Themen psychische Gesundheit und Gewalt sind.

NAG Redaktion

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