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Grundsteuerreform in Hessen: Was jetzt auf Eigentümer zukommt!

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuerreform in Hessen wirksam. Diese Reform betrifft rund 2,7 Millionen Grundstücke im Bundesland. Die Messbeträge für die Grundsteuer wurden angepasst, wodurch Größe und Lage von Grundstücken nun anders bewertet werden.

Bereits zum 6. Januar 2025 verschickt die Stadt Kassel Grundsteuerbescheide. Auch Wiesbaden plant, ihre Bescheide am 22. Januar 2025 zu versenden, während Offenbach im Januar keine neuen Bescheide verschicken kann. Hier wird voraussichtlich der Versand im April 2025 erfolgen. Die erste Grundsteuerzahlung ist am 15. Februar 2025 fällig, kann jedoch nachträglich beglichen werden.

Hebesatzanpassungen in den Kommunen

Die Kommunen haben bereits viele neue Hebesätze festgelegt, basierend auf Empfehlungen des hessischen Finanzministeriums. Frankfurt und Wiesbaden beabsichtigen, ihre Hebesätze zu erhöhen, während Kassel bei einem unveränderten Hebesatz von 490 Prozentpunkten bleibt, trotz einer Empfehlung zur Senkung auf 486,45 Prozentpunkte.

Die Normierung der Hebesätze erfolgt individuell durch die Gemeinden. Ziel der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität für die Kommunen. Dabei empfahl das hessische Finanzministerium, die Hebesätze in großen Städten zu erhöhen und in ländlichen Gemeinden zu senken. Insgesamt erhielten 344 Kommunen Ratschläge zur Reduzierung des Hebesatzes, während 72 eine Erhöhung und fünf eine Beibehaltung empfehlenswert ist.

In Hessen gibt es die Grundsteuer B für Grundstücke und Eigentumswohnungen sowie die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Im Jahr 2023 flossen 1,36 Milliarden Euro aus der Grundsteuer an die hessischen Kommunen, um Kindergärten und Infrastruktur zu finanzieren.

Eine Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Berechnung für verfassungswidrig erklärte. Alte Berechnungsdaten stammten aus den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland, wie [fr.de](https://www.fr.de/hessen/hebesaetze-steuerbescheid-verschickt-messbetraege-grundsteuer-hessen-1-januar-immobilien-zr-93505953.html) berichtete.

Die hessische Steuerverwaltung hat im Rahmen der Reform Hebesatzempfehlungen für Städte und Gemeinden erarbeitet. Diese Empfehlungen berücksichtigen das Volumen der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht zum Hauptveranlagungszeitpunkt 01.01.2022. Prognosen zur Hebesatzanpassung wurden mit wissenschaftlich fundierten Methoden erstellt und unterliegen einer transparenten Veröffentlichung durch die Hessische Steuerverwaltung, wie auf [finanzamt.hessen.de](https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen) erläutert.