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Hessen packt’s an: Vergaberechtsreform für mehr Effizienz und weniger Bürokratie!

Im Hessischen Landtag wird derzeit eine grundlegende Änderung des Vergaberechts erörtert, die sowohl von der Regierung als auch von der Opposition breite Unterstützung erhält. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) kündigte an, die bestehenden Vorschriften zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. In diesem Zusammenhang hat die FDP-Fraktion bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich positiv auf die Vergabe öffentlicher Aufträge auswirken soll. Auch CDU-Wirtschaftspolitiker Heiko Kasseckert äußerte sich dahingehend, dass der Entwurf der FDP im Geiste dem Anliegen der CDU entspricht.

Die aktuellen Schwellenwerte im hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz sind im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig, was zu einem hohen bürokratischen Aufwand in den kommunalen Verwaltungen führt. Insbesondere kleinere Beschaffungen werden durch die bestehenden Regelungen erschwert. Minister Mansoori betonte, dass einige Bundesländer bereits die Ausschreibungsschwellen angehoben haben, um freihändige Vergaben zu erleichtern und damit lokale Unternehmen zu entlasten.

Reformen zur Verbesserung der öffentlichen Auftragsvergabe

Zusätzlich zur Vergaberechtsreform plant Mansoori eine Vereinfachung im Straßenbau und Verkehrsrecht. Laut einer novellierten Ausgabe des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) werden Verbesserungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Hessen vorgesehen. Der Hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir bezeichnete das aktualisierte HVTG als schlank und effizient. Überflüssige Vorschriften und Sonderregelungen wurden gestrichen, um Wettbewerbshindernisse abzubauen.

Zu den spezifischen Änderungen gehört die Verringerung des Alters der Sozialkassenbescheinigung für Bauaufträge von sechs auf drei Monate. Zudem wird der Auftragswert, ab dem bestimmte Regelungen gelten, von 500.000 Euro auf 250.000 Euro reduziert, was „je Fachlos“ klargestellt wurde. Das Gesetz bietet öffentlichen Auftraggebern nun auch Werkzeuge für eine nachhaltige und wirtschaftliche Beschaffung und verpflichtet zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien.

Der Landtag wird voraussichtlich am Donnerstag über den Gesetzentwurf abstimmen. Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Stellen, die Aufträge ausschreiben und vergeben, ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro und garantiert einen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln sowie einen fairen Wettbewerb, wie die FAZ berichtet. Auch hessen.de hebt hervor, dass die Reform nicht nur bürokratische Hürden abbaut, sondern auch die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards fördert.