
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hat die Entwicklung staatlich geförderter Kampfdrohnen an deutschen Universitäten ins Gespräch gebracht. Entsprechende finanzielle Mittel werden im Rahmen eines größeren Förderpakets gefordert. Lukas Honemann, der Bundesvorsitzende des RCDS, betont, dass die Forschung an Universitäten entscheidende Vorteile bringen könnte. In diesem Zusammenhang appelliert er an die Politik, die Zivilklausel abzuschaffen, die militärische Forschung an vielen deutschen Hochschulen untersagt.
Laut der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) haben 77 von 318 Universitäten und Fachhochschulen eigene Zivilklauseln. Honemann verweist auf die Universität Kassel, wo eine Kooperation mit den Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall infolge der Zivilklausel beendet wurde. Er argumentiert, dass diese Klausel die Innovationskraft in Deutschland schwäche. Der RCDS fordert zudem, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD Anreize zur Abschaffung der Zivilklausel geschaffen werden. Die Verhandlungen laufen voraussichtlich bis Ende März.
Militärforschung auch in Bremen diskutiert
Parallel zu den Forderungen des RCDS sieht auch die Bremer CDU Handlungsbedarf in Bezug auf militärische Forschung. Sie schlägt vor, das Gesetz zu ändern, das Hochschulen im Land Bremen verpflichtet, „ausschließlich friedliche Zwecke“ zu verfolgen. Ein Antrag der CDU zielt auf die Streichung der Zivilklausel ab, die derzeit militärische Forschung und Drittmittelvergabe untersagt. Angesichts geopolitischer Herausforderungen halten die Verantwortlichen ein Verbot militärischer Forschung für nicht mehr zeitgemäß.
Die Zivilklausel wurde ursprünglich 1986 von der Universität Bremen als Selbstverpflichtung eingeführt. Der akademische Senat der Universität lehnt militärische Forschung jedoch ab und fordert Forschungsthemen abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen. Trotz der Zivilklausel gab es aber auch in der Vergangenheit Kooperationen mit der Rüstungsindustrie, etwa zwischen 2003 und 2011. Dabei kooperierte die Hochschule Bremen 2016 mit der Bundeswehr und übernahm Teile der Grundausbildung für Verwaltungsangestellte. Kritiker weisen darauf hin, dass sogenannte „Dual-Use-Projekte“ ein Einfallstor für militärische Forschung darstellen können, und Grüne sowie SPD lehnen den CDU-Antrag ab und setzen sich für den Erhalt der Zivilklausel ein.
Zusätzlich argumentiert die CDU, dass Kooperationen zwischen militärischen und zivilen Sektoren Effizienzsteigerungen ermöglichen könnten. Dennoch betonen Grüne, dass Synergieeffekte auch bei Beibehaltung der bestehenden Zivilklausel nicht ausgeschlossen sind, was die laufenden Diskussionen und Konflikte um den Umgang mit militärischer Forschung an Universitäten weiter anheizt.