Ein bedeutendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat die Stadt Kassel und ihre Bürger in Aufregung versetzt. Die Entscheidung besagt, dass die Stadt über Jahre hinweg rechtswidrig Wassergebühren erhoben hat, indem sie eine Konzessionsabgabe von den Gebührenzahlern verlangt hat. Dies betrifft nicht nur die Kasseler, sondern auch die Einwohner von Vellmar. Insgesamt müssen mehr als 30 Millionen Euro zurückgezahlt werden, wie HNA berichtete. Doch die Rückzahlungen werden erst Anfang 2026 erfolgen, was für viele Haushalte eine lange Wartezeit bedeutet.
Die Rückzahlung betrifft vor allem die Haushalte, die seit 2017 zu viel gezahlt haben. Ein typischer Zwei-Personen-Haushalt könnte mit einer Erstattung von bis zu 360 Euro rechnen, da die Konzessionsabgabe jährlich etwa 40 Euro ausmachte. Die Stadt Kassel, vertreten durch Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP), hat bereits angekündigt, dass die Rückzahlungen erst nach der Erstellung einer neuen Gebührensatzung erfolgen können, die die rechtswidrige Abgabe nicht mehr enthält.
Ein langer Rechtsstreit
Der Rechtsstreit um die Wassergebühren zieht sich bereits seit vielen Jahren hin. Bereits 2017 hatte das Kasseler Verwaltungsgericht entschieden, dass die Gebühren auf Grundlage einer veralteten Wasserversorgungssatzung von 2012 nicht rechtens sind. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil ein Jahr später und ließ keine Revision zu. Die Stadt Kassel versuchte, gegen diese Entscheidungen vorzugehen, doch ihre Beschwerde wurde nun abgewiesen, was die rechtlichen Möglichkeiten erschöpft.
Die Stadt hatte sich bereits auf einen möglichen Verlust vorbereitet und Rechtsberatungen in Anspruch genommen, um die Rückzahlungsmodalitäten zu klären. Die neue Gebührensatzung wird jedoch erst ab Januar 2026 in Kraft treten können, was bedeutet, dass die Bürger bis dahin auf ihre Rückzahlungen warten müssen. Die Stadt muss für die Rückzahlung zunächst Kredite aufnehmen, da keine Rücklagen gebildet wurden.
Die Auswirkungen auf die Haushalte
Die Rückzahlungen werden nur an die direkten Kunden von Kasselwasser erfolgen. In Mehrfamilienhäusern sind dies oft nur die Vermieter, die verpflichtet sind, die Gutschrift an ihre Mieter weiterzuleiten. Wer seit 2017 umgezogen ist, muss sich an seine ehemaligen Vermieter wenden, um die Rückzahlung zu erhalten. Die Stadt überlegt zudem, ob die Gutschrift verzinst wird und ob ein Inflationsausgleich gewährt wird, wie HNA berichtete.
Die Situation ist für viele Bürger frustrierend, da sie nun jahrelang auf ihr Geld warten müssen. Die Stadt Kassel steht vor der Herausforderung, die Rückzahlungen zu organisieren und gleichzeitig eine neue Gebührensatzung zu entwickeln, die den rechtlichen Vorgaben entspricht. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die finanziellen und administrativen Aspekte dieser Rückzahlungen zu klären.