Wetteraukreis

Wahlschein in Friedberg: Neue Herausforderungen und spannende Zahlen!

Am 8. Februar 2025 hat in Friedberg die Präsenz-Briefwahl begonnen. Jürgen Wagner, WZ-Redakteur, war vor Ort und hat seine Briefwahlunterlagen im Rathaus erhalten. Die Briefwahl hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen und wird zunehmend genutzt. Wagner warf seinen Wahlschein für die Bundestagswahl am 23. Februar in die Wahlurne.

Allerdings ist ein Video, das vor der Briefwahl warnt, aufgetaucht, das falsche Informationen verbreitet. Zu dem Zeitpunkt, als das Video veröffentlicht wurde, waren die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 noch nicht versandt worden. Ein gesetzlich geregelter Aspekt der Wahlzettel ist die fehlende Ecke für sehbehinderte Menschen.

Vorbereitungen und Herausforderungen

Jürgen Schlerf, der Ordnungsamtsleiter in Friedberg, beschrieb die Vorbereitung der Wahl als Herausforderung. Der Sitzungssaal im Rathaus wurde zum Wahlamt umgebaut, und es wurden drei Kunden-Arbeitsplätze eingerichtet. Wahlunterlagen werden vor Ort ausgegeben, und Stimmzettel sowie Umschläge sind bereitgestellt. Eine Wahlkabine im Rathaus ermöglicht eine geheime Stimmabgabe, und die Wähler können zehn Personen für die Erststimme und 14 Parteien für die Zweitstimme auswählen.

Seit der Einführung der Briefwahl im Jahr 1957 ist die Zahl der Briefwähler gestiegen. Im Jahr 1957 nutzen nur 4,9 Prozent die Briefwahl, während es 1994 bereits 13,4 Prozent waren. Diese Zahl stieg 2009 auf 21,4 Prozent und erreichte 2017 28,7 Prozent. Um dem Anstieg gerecht zu werden, hat die Stadt Friedberg einen vierten Briefwahlbezirk eingerichtet und benötigt 52 Wahlhelfer für die Auszählung. Das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer wurde auf 70 Euro angehoben. Bei einer der letzten Auszählungen dauerte diese bis um eins in der Nacht, und die Wahlhelfer müssen ihre Verpflegung selbst mitbringen.

Aktuelle Nutzung der Briefwahl

Die Relevanz der Briefwahl zeigt sich auch in aktuellen Statistiken: Bei der Europawahl 2024 nutzten 37,7 Prozent der Wahlberechtigten die Briefwahl. Diese Möglichkeit ist besonders wichtig für Personen, die am Wahltag arbeiten, verreisen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gehen können. Während der Corona-Pandemie 2021 entscheid sich nahezu jeder Zweite für die Briefwahl.

Seit 2008 muss der Wunsch zur Briefwahl nicht mehr begründet werden, was die Nutzung weiter erleichtert hat. Dennoch warnen Kritiker, insbesondere rechtspopulistische Politiker wie die AfD, vor möglichen Gefahren für die Wahlgrundsätze von Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit. Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung stellt jedoch klar, dass Narrative über Manipulation der Briefwahl oft übertrieben sind. Vor allem auf kommunaler Ebene gab es die meisten bekannten Fälle von Wahlbetrug. Faktisch ist bei der Briefwahl ein doppelt abgestimmtes Votum ausgeschlossen, da jeder Wahlschein mit einem Sperrvermerk im Wählerverzeichnis versehen ist.

Die Auszählung der Briefwahlstimmen beginnt nach Schließung der Wahllokale am Wahltag. Erste Hochrechnungen basieren dabei auf Nachwahlbefragungen, nicht auf den ausgezählten Stimmen. Die Auszählung erfolgt öffentlich und folgt einem festgelegten Ablauf, was weiteren Unsicherheiten vorbeugen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Briefwahl mehrfach überprüft und 2013 festgestellt, dass die Allgemeinheit der Wahl die bestehenden Einschränkungen bei der Briefwahl rechtfertigt.