
Die Umwandlung von Wohnungen in Mikroapartments sorgt in Hamburg für hitzige Diskussionen. Mikroapartments sind kleine, möblierte Wohnungen, die oft zu hohen Mieten vermietet werden, während Bewohner in der Regel Küche und Bad mit anderen teilen müssen. Ein Beispiel ist eine 3,5-Zimmer-Wohnung bei der Apostelkirche, die in vier Mikroapartments umgewandelt wurde. Die Mieteinnahmen stiegen von 1.100 Euro auf 3.400 Euro.
Das kleinste Mikroapartment misst lediglich 6 Quadratmeter und kostet monatlich 695 Euro, was einem Quadratmeterpreis von 115 Euro entspricht. Zum Vergleich liegt der durchschnittliche Mietpreis in Hamburg bei etwa 17 Euro pro Quadratmeter. Anwohner Jürgen Kahlert äußerte Bedenken über die hohen Mieten und die damit verbundene unangenehme Wohnsituation und plant Widerstand gegen die Mikroapartments.
Regulatorische Herausforderungen und Gesetze
In Hamburg gilt die soziale Erhaltungsverordnung, die Verdrängungseffekte verhindern soll, jedoch findet diese im Fall der Apostelkirche keine Anwendung, da keine Grundrissänderung stattfand. Die seit 2015 in Kraft befindliche Mietpreisbremse erlaubt maximal 10% höhere Mieten als die ortsübliche Vergleichsmiete. Mikroapartments sind grundsätzlich betroffen, doch die Durchsetzung ist oft problematisch. So werden Mikroapartments unter 25 Quadratmetern im Mietenspiegel nicht berücksichtigt, was Vergleiche erheblich erschwert.
Das hamburger Wohnraumschutzgesetz stellt zudem Mindestanforderungen an Wohnraum auf, wonach Mikroapartments mindestens 10 Quadratmeter groß sein müssen und über Heizmöglichkeiten verfügen sollten. Das kleinste Mikroapartment verletzt diese Forderungen, da es unter 10 Quadratmeter misst und keine Heizung aufweist. Das Bezirksamt Eimsbüttel prüft derzeit mögliche Verstöße, und ein Verfahren gegen das sechs Quadratmeter große Zimmer ist bereits eröffnet worden. Auch die Hamburger Linksfraktion hat Anfragen und Anträge zur Regulierung von Mikroapartments und gewerblichen Kurzzeitvermietungen gestellt.
Zusätzlich hat der Mieterverein Hamburg die Ergänzung des Wohnraumschutzgesetzes sowie eine strengere Überwachung von Kurzzeitvermietungen gefordert. Ein Antrag zur Verschärfung der Mietpreisbremse wurde im Bundesrat blockiert, soll jedoch in der nächsten Legislatur erneut eingebracht werden. Anbieter von Mikroapartments, darunter Stacey, Ipartment und Wunderflats, haben bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben.
Die Herausforderungen bezüglich Wohnraum und Mieten beschränken sich jedoch nicht nur auf Hamburg. Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, zeigt sich laut einer aktuellen Analyse als weitgehend wirkungslos. Eine Stichprobe des ARD-Magazins Plusminus und aktuelle Zahlen des Portals Mietenmonitor zeigen, dass viele Vermieter die gesetzlich festgelegten Mietobergrenzen ignorieren, da Verstöße oft ohne Konsequenzen bleiben. In Düsseldorf, zum Beispiel, verstoßen etwa ein Viertel der angebotenen Inserate gegen die Mietpreisbremse. Ein Beispiel aus dieser Stadt zeigt eine Wohnung in Düsseldorf-Oberkassel, die für knapp 1.500 Euro kalt angeboten wird, obwohl der Mietpreis entsprechend der Mietpreisbremse fast 400 Euro niedriger sein sollte.