Kampf gegen Newszone-App: Verlage legen Berufung ein!
Im skandalösen Streit um die umstrittene Nachrichten-App „Newszone“ nimmt die Situation zwischen den südwestdeutschen Verlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) eine dramatische Wendung. Nach einem verwirrenden Urteil des Landgerichts Stuttgart, das die Presseähnlichkeit der App abzulehnen scheint, obwohl in einem vorhergehenden Verfahren das genaue Gegenteil festgestellt wurde, haben die klagenden Verlage nun Berufung angekündigt. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zeigt sich sichtlich perplex über diese Entscheidung und betont, dass sich am Sachverhalt nichts geändert hat.
Bereits seit dem Frühjahr 2022 herrscht ein scharfer Streit um die „Newszone“-App. Die Verleger, zu denen unter anderem die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Badische Zeitung“ gehören, werfen dem SWR vor, mit der App gegen den Medienstaatsvertrag zu verstoßen, da sie ihrer Meinung nach als presseähnlich gilt. Am 14. November wird das Landgericht Stuttgart voraussichtlich zu diesem kontroversen Themenkomplex ein weiteres Urteil fällen, wie der Gerichtssprecher bestätigte. Dies geschieht nach einem turbulenten Verlauf, in dem der SWR Berufung gegen frühere Entscheidungen einlegte und schließlich die „Newszone“-App erneut ins Netz stellte, als Teil seines Jugendangebots „Dasding.de“.
Die Wendung im Rechtstreit
Obwohl das Landgericht im Oktober 2022 zu dem Ergebnis kam, dass die App teilweise presseähnlich ist, wendete sich das Blatt, als das Oberlandesgericht Stuttgart im Juni 2023 die Entscheidung aufhob. Es argumentierte, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien gegeben habe. Infolgedessen erklärten der BDZV und der SWR ein daraufhin eingeleitetes Schlichtungsverfahren als gescheitert und die südwestdeutschen Verleger reichten eine Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart ein, nachdem sie ein Begehren auf einstweilige Verfügung zurückzogen.
Bei der letzten Verhandlung sah das Landgericht die Werbeaussagen des SWR, die besagten, die App sei „frei von Werbung“, als zulässig an. Dies stieß auf scharfe Kritik des BDZV, der erklärte, Werbung sei in den Telemedienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich verboten. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist irreführend und daher zu unterlassen“, so die klare Position des Verbands.
Künftige Entwicklungen und rechtliche Implikationen
Der Konflikt scheint aufgrund der uneinheitlichen gerichtlichen Entscheidungen und der angespannten Kommunikation zwischen den Parteien weitreichende Folgen zu haben. Der BDZV versucht sogar, die EU-Kommission in den Streit einzubeziehen. Am 3. Mai haben die Verleger eine formelle Beihilfebeschwerde eingereicht, um zu klären, ob der SWR gegen europäische Vorschriften verstoße. Laut Informationen des epd planen die Bundesländer, das Verbot der Presseähnlichkeit im Rahmen eines Reformstaatsvertrags zu verschärfen.
Inmitten all dieser Entwicklungen bleibt die Frage, welche langfristigen Auswirkungen dieser Streit auf die Medienlandschaft in Deutschland haben wird. Die Verlage fordern klare Regelungen, während der SWR fest davon überzeugt ist, dass seine App kein eigenständiges presseähnliches Angebot darstellt. Am 14. November wird dieser Konflikt in einem weiteren Urteil des Landgerichts Stuttgart erneut behandelt und könnte möglicherweise entscheidende Weichen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Streit um die „Newszone“-App einen bedeutenden Punkt im komplexen Spannungsfeld zwischen digitalen Plattformen und traditionellem Journalismus darstellt, der sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringen könnte.