
Das Recht auf gemeinsames Aufwachsen und Lernen für alle Kinder, unabhängig von Behinderungen, ist in Deutschland durch das Bundesteilhabegesetz festgelegt. Dennoch gibt es in Rheinland-Pfalz erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Inklusion in Kitas und Schulen. Dies wurde kürzlich berichtet, als Einzelheiten über die Erfahrungen von Raffaela Reinecke, einer 15-Jährigen mit Down-Syndrom, bekannt wurden, die die neunte Klasse der Integrierten Gesamtschule Europa in Mainz besucht. Raffaela erhält Unterstützung von einer Integrationskraft (I-Kraft) namens Vanessa, die oft aus Quereinsteigern ohne Fachqualifikation besteht.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, betrachtet die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als ein grundlegendes Menschenrecht. Trotz dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen leidet Rheinland-Pfalz unter einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. Informationen zeigen, dass im Landkreis Birkenfeld die Zahl der I-Kräfte seit 2019 um das Dreifache gestiegen ist. In Zweibrücken kann die Suche nach einer I-Kraft derzeit bis zu vier Monate dauern, während im Landkreis Trier-Saarburg etwa 15 % der bedürftigen Kinder nicht versorgt werden können.
Fachkräftemangel und strukturelle Herausforderungen
Die Organisation Lebenshilfe Rheinland-Pfalz hebt den Fachkräftemangel als die größte Herausforderung bei der Umsetzung von Inklusion hervor. Dies führt dazu, dass viele Kinder mit Behinderungen nicht zur Schule gehen können. Einige Träger experimentieren mit neuen Konzepten, um die Betreuung zu verbessern, indem sie feste Teams von Schulbegleitern anstelle von einer Eins-zu-eins-Betreuung einsetzen.
Ein weiteres Problem ist das langwierige Bewilligungsverfahren für I-Kräfte, das häufig ein Gutachten über die Bedürfnisse des Kindes erfordert. Zudem gibt es in Rheinland-Pfalz acht Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), die mit langen Wartelisten von sechs bis neun Monaten zu kämpfen haben. Im vergangenen Jahr registrierten die SPZ 4.600 Erstvorstellungen. Angesichts dieser Lage plant die Landesregierung, die Ausbildung von Förderschullehrern und Erziehern zu erhöhen und innerhalb der bestehenden Strukturen sowohl integrative Kitas als auch Förderschulen weiterzuführen, was bei Eltern und Trägern auf Bedenken stößt.
Zusätzlich zu den landesspezifischen Herausforderungen untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Implementierung des Bundesteilhabegesetzes, um die Wirksamkeit der Änderungen zu bewerten. Dies beinhaltet auch die Beurteilung umstrittener Vorschriften und die Erprobung neuer Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Das BMAS plant Veranstaltungen zur Unterstützung der Träger und den Aufbau eines Informationsportals, um den Austausch zwischen Experten zu fördern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Umsetzung der Inklusion in Deutschland entscheidend zu verbessern, wie auf der Website des BMAS zu finden ist.