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Lebensversicherungen: BGH-Urteil bringt Kunden über 100.000 Euro zurück!

Lebensversicherungen gelten als verlässliche Altersvorsorge. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Dezember 2024 (Aktenzeichen: IV ZR 191/22) festgestellt, dass Versicherungsnehmer auch Jahre nach dem Abschluss ihres Vertrages von diesem zurücktreten können. Ein Fall aus 2005, in dem ein Kunde eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell abschloss, macht diese rechtliche Entwicklung besonders deutlich.

Der Kunde war damals nicht ausreichend über die Dauer der Bindung an seinen Antrag informiert worden und erhielt unzureichende Belehrungen über sein Rücktrittsrecht. Im Jahr 2018 erklärte er seinen Rücktritt vom Vertrag, als der Fondswert 66.764,45 Euro betrug, und forderte die Rückzahlung aller gezahlten Prämien, da er nicht korrekt informiert worden sei. Die Versicherung lehnte die Rückzahlung ab, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht (OLG) bestätigten schließlich den Erstattungsanspruch des Kunden, da die Widerspruchsfrist aufgrund der mangelhaften Belehrung nicht begann.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Widersprüche

In den folgenden Verfahren erkannte das OLG dem Kunden einen Anspruch von 83.373,44 Euro zu, basierend auf dem niedrigeren Fondswert zum Zeitpunkt des Widerspruchs. Der BGH entschied jedoch, dass die positive Entwicklung des Fonds dem Versicherungsnehmer zugute kommt, sodass er insgesamt 106.165,66 Euro nebst Rechtshängigkeitszinsen erhält, wie anwalt.de berichtete.

Die Thematik rund um Widersprüche in Lebensversicherungsverträgen ist seit längerem ein Thema von Interesse. Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob ein Widerspruch gegen ihren Vertrag möglich ist, insbesondere bei Policen, die zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Relevant sind vor allem solche Verträge, bei denen der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt hat. Verbraucherschützer und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben festgestellt, dass viele Verbraucher unzureichende Informationen über ihre Rechte erhalten haben, so dass sie manchmal nicht einmal wissen, dass ein nachträglicher Widerspruch sinnvoll sein könnte.

Die BaFin hebt hervor, dass Versicherungsnehmer spezifische Rechte haben und dass die Widerspruchsbelehrung in drucktechnisch deutlicher Form erfolgen muss. Bei wirksamem Widerspruch hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Prämien, abzüglich des Versicherungsschutzes. Einzig beim Widerspruch kennt das Gesetz eine Frist, die spätestens nach einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie für den Versicherungsnehmer erlischt, was die Situation zusätzlich kompliziert macht. Hierzu liefert ein Artikel auf baFin.de weitere detaillierte Informationen zu den Rechten der Versicherungsnehmer und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Widersprüche bei Lebensversicherungen.