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Lehmann unter Druck: Oktoberfest-Zoff führt zu Führerscheinentzug!

Am 24. März 2025 wurde bekannt, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Nationalspieler Jens Lehmann erlassen hat. Dieser folgt auf einen Vorfall, der sich während des Oktoberfests ereignete, bei dem Lehmann mit 0,7 Promille am Steuer erwischt wurde. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Teil des Strafbefehls ist auch die Anordnung, dass Lehmann seinen Führerschein abgeben muss, was bedeutet, dass er erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis beantragen kann.

Jens Lehmann äußerte sein Bedauern über den Vorfall und bezeichnete es als „Fehler“. Er räumte ein, die Situation falsch eingeschätzt zu haben, und akzeptiert die Konsequenz des vierwöchigen Führerscheinentzugs.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trunkenheitsfahrten

Eine Trunkenheitsfahrt liegt vor, wenn ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wird. Im deutschen Strafrecht gelten bestimmte Promillegrenzen: Ab 0,3 Promille gilt man bereits als relativ fahruntüchtig, wenn Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden. Ab einer Grenze von 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, unabhängig von Fahrfehlern. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie für Novizen in der Probezeit gilt eine 0,0-Promille-Grenze.

Die Strafen für eine Trunkenheitsfahrt sind variabel und hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Einkommen des Täters. Geldstrafen können erhebliche Summen erreichen, und in gravierenden Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder sogar bis zu fünf Jahren bei Unfällen mit Personenschäden möglich. Zudem wird in der Regel der Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten bis fünf Jahren entzogen, während in besonders schweren Fällen eine dauerhafte Entziehung droht, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafrechtlicher-umgang-mit-einer-trunkenheitsfahrt-232463.html) berichtet.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind weitreichend und können auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, insbesondere bei Unfällen unter Alkoholeinfluss. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsgesellschaften Zahlungen verweigern oder Regressansprüche geltend machen.