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Massiver Flughafenstreik 2025: Reisende in Köln, Hamburg und München betroffen!

Die Gewerkschaft Verdi hat zu Streiks an mehreren deutschen Flughäfen aufgerufen, die bereits signifikante Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Betroffen sind die Flughäfen Köln, Düsseldorf, München und Hamburg. Besonders im Fokus steht der Flughafen München, an dem ein Streik des Sicherheitspersonals und der Bodendienste für einen Zeitraum von 48 Stunden, beginnend am Donnerstag, den 27. Februar, um 0 Uhr und endend am Freitag, den 28. Februar, um 24 Uhr, geplant ist.

Über 80% der mehr als 1300 für München geplanten Flüge wurden bereits vor Beginn des Streiks abgesagt. Reisende werden dringend aufgefordert, sich direkt bei ihren Airlines oder Reiseveranstaltern über den Status ihrer Flüge zu informieren. Die Lufthansa hat angekündigt, betroffenen Passagieren kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen zu ermöglichen.

Details zu den Streiks in anderen Städten

In Hamburg streiken die Beschäftigten der Flughafen AG sowie anderer Dienste am 27. und 28. Februar bis zum Ende der Nachtschicht. Für den Donnerstag sind 146 Starts und 148 Landungen sowie für den Freitag 141 Starts und 140 Landungen in Hamburg geplant. Trotz des Streiks soll der Flugbetrieb am Donnerstagmorgen planmäßig verlaufen. Passagiere in Hamburg werden gebeten, sich ebenfalls über ihren Flugstatus zu informieren und frühzeitig zum Flughafen zu kommen. Wichtig ist zudem, dass kein Vorabend-Check-in für Flüge des Folgetages am Donnerstag und Freitag angeboten wird.

Die Streiks in Köln und Düsseldorf wurden bereits am Montag, den 24. Februar, beendet. Hier kam es während des Streiks zu Flugausfällen und Verspätungen, die durch Streikmaßnahmen bei der Gepäckabfertigung und dem Check-In verursacht wurden.

Rechte der Fluggäste

Für Reisende mit geplanten Flügen bedeutet dieser Streik, dass sie von nicht vorhersehbaren Verzögerungen und Flugausfällen betroffen sein könnten. Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Ausgleichszahlungen bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen zu leisten, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dies kann bei Streiks des eigenen Personals oder des Kabinenpersonals anders gehandhabt werden.

Die genauen Umstände, die zu einer Entschädigung führen, können unterschiedlich sein, insbesondere da Gerichtsurteile zu Streiks des Bodenpersonals uneinheitlich sind. Während einige Gerichte solche Streiks als außergewöhnliche Umstände einstufen, bekräftigen andere, dass Airlines dennoch für die Betreuungspflichten wie beispielsweise die Bereitstellung von Essen, Getränken und gegebenenfalls Hotelunterkünften verantwortlich sind. Zudem haben Passagiere Anspruch auf alternative Beförderung oder die Erstattung des Ticketpreises, falls ihr Flug gestrichen wird.

Für betroffene Passagiere wird empfohlen, sich direkt an ihre Airline zu wenden oder gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre Ansprüche zu klären, wie auch anwalt.de berichtet.