Wackerow: Gericht entscheidet über umstrittene Bürgermeisterwahl!
Ein Drama um die Bürgermeisterwahl in Wackerow (1539 Einwohner) sorgt für Aufregung! Der CDU-Kandidat Kai Dröse triumphierte im Juni mit 538 zu 431 Stimmen über den bisherigen Bürgermeister Torsten Maaß von der Bürgergemeinschaft. Doch die Freude über den Sieg währte nur kurz, denn die Wahl steht unter einem dunklen Schatten: Ist Dröse überhaupt wählbar?
Im Zentrum des Streits steht die Frage des Wohnsitzes. Es wird angezweifelt, ob Dröse tatsächlich in Wackerow gemeldet ist. Im September beschloss die Gemeindevertretung mehrheitlich eine Wahlwiederholung, was die Gemüter weiter erhitzte. Sowohl Dröse als auch der Landrat klagten gegen diese Entscheidung.
Das Gericht spricht ein Machtwort
Am Dienstag war es dann so weit: Das Verwaltungsgericht nahm sich des Falls an. In einem hellen Sitzungssaal, umgeben von etwa 20 Zuschauern, wurde die Verhandlung eröffnet. Während Dröse der Sitzung fernblieb, war Maaß als Beigeladener anwesend. Die Richter schienen schnell eine Tendenz zu zeigen, die Dröse begünstigte.
Rechtsanwalt Korbinian Geiger, der die Gemeindevertretung vertrat, argumentierte leidenschaftlich, dass falsche Einträge im Melderegister das Vertrauen in die Wahlen untergraben könnten. Dröse sei an einem Ort gemeldet, an dem er nicht wohnen könne! Die Meldestelle habe versagt, was die Wählbarkeit in Frage stelle. Doch Dröses Anwalt Johannes Barsch wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass alle notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden.
Maaß meldete sich ebenfalls zu Wort und sprach von einem mutmaßlichen Wahlbetrug, was die Diskussion weiter anheizte. Doch nach nur einer Stunde war die Verhandlung vorbei und das Gericht fällte ein Urteil – und zwar für Dröse!
Ein Sieg für Dröse, aber nicht das Ende der Geschichte
Das Gericht hob die Entscheidung der Gemeindevertretung auf und wies die Einsprüche zurück. Dröses Anwalt war über das Urteil erfreut: „Wir sind froh, dass das Gericht die Eindeutigkeit der Rechtslage erkannt hat“, sagte Barsch. Dröse selbst zeigte sich erleichtert und betonte, dass es an der Zeit sei, sich auf die wichtigen Themen wie Radwege und den Zensus zu konzentrieren.
Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende! Korbinian Geiger, der Anwalt der Gegenseite, kündigte an, dass die Urteilsgründe noch ausstehen und sie prüfen werden, ob sie in die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, gehen. „Es widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn ein melderechtlicher Verstoß nicht korrigiert wird“, erklärte er.
Obwohl die Atmosphäre im Gerichtssaal gesittet blieb, brodelt es unter der Oberfläche. Die Wackerower Bürgermeisterwahl könnte noch eine weitere Runde erleben. Die Spannung bleibt hoch!