Ludwigslust-Parchim

Wilde Verfolgungsjagd in Blievenstorf: Betrunkener Mann hopst aus Auto!

Ein 38-jähriger Mann aus Blievenstorf bei Neustadt-Glewe wurde am 10. Januar 2025 in einen Familienstreit verwickelt und flüchtete alkoholisiert vor der Polizei. Nach einem Streit mit seiner Frau setzte er sich betrunken ans Steuer seines Autos. Die Polizei versuchte, ihn an einer Tankstelle zu stoppen, doch der Mann raste mit dem Auto davon und sprang aus dem rollenden Wagen.

Das Auto fuhr weiter und prallte gegen ein Polizeiauto, was zur Festnahme des Fahrers führte. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,3 Promille. Nach dem Vorfall wurde entschieden, dass er vorübergehend nicht mehr in das gemeinsame Haus zurückkehren darf. Die Polizei ermittelt nun wegen Bedrohung, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Führerschein.

Alkoholverordnung und Auswirkungen auf den Führerschein

Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern hat auch ernsthafte Konsequenzen für den Führerschein. Wie auf der Webseite des ADAC beschrieben, gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,0 für Fahrer bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit. Ab 0,3 Promille zählt ein Fahrer als möglicherweise fahruntüchtig, sofern Ausfallerscheinungen vorliegen. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und Punkten im Fahreignungsregister bestraft wird.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Bei Werten von 1,6 Promille oder mehr wird zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Für Fahranfänger und Personen, die gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, sind Geldbußen und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre ebenso möglich.