
Eine Frau aus Malchin in der Mecklenburgischen Seenplatte steht wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, Chihuahua-Hunde verkauft zu haben, angeblich für ihren Ex-Mann. Diese Praxis, die in der Region weit verbreitet ist, zielt darauf ab, durch den Verkauf von Welpen ihre Jobcenter-Leistungen aufzustocken. Einkünfte aus Verkäufen müssen dem Jobcenter jedoch gemeldet werden.
Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde eine Überprüfung durch das Jobcenter eingeleitet. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau von Herbst 2022 bis Sommer 2023 ungemeldete Nebeneinkünfte in Höhe von rund 1200 Euro erzielt hatte. Der Erlös aus dem Verkauf der Welpen ging an ihren Ex-Mann, während sie ursprünglich nur 50 Euro als Deckgeld für den Rüden erhielt. Die Angeklagte äußerte, sie sei keine richtige Züchterin und habe nicht gewusst, dass ihr Handeln illegal sei.
Gerichtsurteil und Folgen
Insgesamt soll es um vier bis fünf Welpen gegangen sein, wobei die Angeklagte auch die Tierarztkosten trug. Die Richterin entschied, das Verfahren gemäß Paragraph 153 wegen geringer Schuld einzustellen. Da die Frau keine Vorstrafen hat, erhält sie keinen Eintrag im Vorstrafenregister. Auch die Staatsanwaltschaft billigte die Entscheidung der Richterin, was den Fall jedoch nicht verringert, ob er den allgemeinen Verdacht auf Sozialbetrug aufwirft.
Bei Verdacht auf Sozialbetrug, wie etwa im Falle von unrechtmäßigem Erhalt von Bürgergeld, empfiehlt es sich, eine Meldung beim zuständigen Jobcenter vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn neue Einkünfte nicht rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Anonymität der Meldungen ist dabei gegeben, wodurch die Identität des Informanten geschützt bleibt, wie [arbeitslosenselbsthilfe.org](https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/sozialbetrug-melden/) berichtet.