
In einem Urteil des DFB-Sportgerichts wurde die U19-Partie zwischen dem FC Hansa Rostock und Holstein Kiel, die am 1. Februar 2025 stattfand, für beide Mannschaften als verloren gewertet. Das Spiel, das beim Stand von 4:3 für Rostock in der ersten Minute der Nachspielzeit abgebrochen wurde, wurde wegen unsportlichen Verhaltens und rassistischer Beleidigungen auf dem Spielfeld beanstandet. Holstein Kiel hatte in der 90. Minute erklärt, die Spielfortsetzung zu verweigern, was zum Abbruch führte.
Wie die DFB-Website berichtet, dauerte die Verhandlung des Sportgerichts in Frankfurt am Main fast zehn Stunden. Dabei wurden zwölf Zeugen und ein Sachverständiger gehört. Der FC Hansa Rostock erhielt eine Geldstrafe von 7.500 Euro wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger. Der Verein darf jedoch bis zu 2.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden; hierfür ist ein Nachweis bis zum 30. September 2025 erforderlich.
Folgen für Spieler und Mannschaft
Für die Rostocker Spieler hatte das Urteil ebenfalls Konsequenzen: Zwei von ihnen wurden wegen krass sportwidrigen Verhaltens für sechs Meisterschaftsspiele gesperrt, wobei drei dieser Spiele zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein weiterer Spieler erhielt eine Sperre von drei Spielen wegen unsportlichen Verhaltens. Zudem muss die U19-Mannschaft von Hansa Rostock an einem Konflikt- und Deeskalationstraining teilnehmen; der Nachweis hierfür muss bis zum 30. Juni 2025 erbracht werden.
Das DFB-Kontrollausschuss hatte zuvor eine mündliche Verhandlung beantragt, um den Vorfall ordnungsgemäß aufzuklären. Torsten Becker, der die Verhandlung leitete, erklärte, dass sowohl das Verhalten der Rostocker Spieler und Zuschauer als auch das eigenmächtige Verlassen des Platzes durch die Kieler zu dem Vorfall geführt hatten.
Die Vorfälle rund um das Spiel wurden außerdem aufgrund von Berichten über rassistische Beleidigungen, darunter der Ausdruck «Affe», zur Kenntnis genommen. Laut Welt gab das Schiedsrichter-Team an, in dieser Situation nichts wahrgenommen zu haben; zur weiteren Klärung sollen Zeugenaussagen und Videomaterial ausgewertet werden.