
Am 4. April 2025 wurde in Meinerzhagen eine mobile Radarfalle im Bereich Listerhammer gemeldet. Laut den Informationen von news.de gilt dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Die genaue Position der Radarfalle wurde zum Zeitpunkt der Berichterstattung jedoch nicht bestätigt, und es ist anzumerken, dass die Standorte der Messstellen im Tagesverlauf variieren oder neu hinzugefügt werden können.
Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt. Diese Regelung umfasst auch Sanktionen für Verstöße wie zu dichtes Auffahren oder das Überfahren roter Ampeln. Es ist wichtig zu beachten, dass Radarwarner und Blitzer-Apps während der Fahrt verboten sind. Gemäß § 23, Absatz 1b der StVO dürfen technische Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, nicht betrieben oder mitgeführt werden.
Rechtslage zu Radarwarnern
Zusätzliche Informationen über die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps stellt die Webseite bussgeldkatalog.org bereit. Sie weist darauf hin, dass der Einsatz solcher Geräte während der Fahrt in Deutschland mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden kann. Radarwarner können entweder als unabhängige Geräte, in Navigationssystemen oder als Apps verwendet werden und haben die Funktion, akustisch vor Blitzern zu warnen.
Obwohl der Besitz von Radarwarnern erlaubt ist, ist deren Betrieb zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen illegal. Blitzer-Apps nutzen von Nutzern gepflegte Datenbanken zur Warnung vor Blitzern, erfordern jedoch eine ständige GPS- und Internetverbindung, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Um Bußgelder zu vermeiden, muss die Blitzerwarnfunktion in Geräten, die zur Navigation verwendet werden, deaktiviert sein.