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Neue Grundsteuerreform 2025: So betroffen ist Bad Dürkheim jetzt!

Die neue Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt für 36 Millionen Eigentümer in Deutschland erhebliche Änderungen mit sich. Diese Reform soll die Grundsteuer auf Basis neu ermittelter Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Wie die Stadtverwaltung Bad Dürkheim berichtet, erhalten die Eigentümer mit dem Grundsteuerbescheid auch häufige Fragen und Antworten zur neuen Regelung. Weitere Informationen darüber sind auf der Homepage der Stadtverwaltung verfügbar.

Bei Fragen zur Grundsteuer oder spezifischen Angelegenheiten wie Zahlungen, Hebesätzen oder Steuererleichterungen, können sich die Bürger an die Stadtverwaltung Bad Dürkheim wenden. Für Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag ist das Finanzamt Neustadt an der Weinstraße zuständig. Auch wenn Einsprüche gegen die Bescheide eingelegt werden, bleibt die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Grundbesitzabgaben bestehen. Die Stadtverwaltung rechnet mit einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen nach dem Versand der Bescheide.

Details zur neuen Berechnung

Wie ProFinance erläutert, basiert die Berechnung der neuen Grundsteuer auf drei wesentlichen Komponenten: dem Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem individuellen Hebesatz, den die Kommunen festlegen. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet demnach: Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz / 100. In den meisten Fällen wird die Steuer für die Eigentümer steigen, und die erste Abbuchung ist für Februar 2025 geplant.

Eigentümer sollten besonders darauf achten, ob die Berechnung korrekt durchgeführt wurde. Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid sind nur sinnvoll, wenn Fehler wie eine falsche Berechnung des Messbetrags oder des Hebesatzes vorliegen. Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, daher können Einsprüche nicht in Bezug auf die Bewertung des Grundstücks eingelegt werden.

Eine typisches Problem, das bei der Erstellung von Grundlagenbescheiden entstehen kann, sind falsche Gebäudeklassifikationen oder ungenaue Flächenangaben. Eigentümer können Einsprüche auch einlegen, um Steuerhinterziehung zu vermeiden, selbst wenn die falschen Daten zu einer niedrigeren Steuer führen könnten. Wichtig ist es, die Bescheide genau zu prüfen und Fristen zu beachten, um rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen.

Für detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform stehen die Websites der Stadtverwaltung Bad Dürkheim und ProFinance zur Verfügung, wo weitere Erläuterungen und hilfreiche Hinweise zu dem neuen Verfahren gegeben werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der [Homepage der Stadtverwaltung Bad Dürkheim](https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/pressemeldungen/2025/januar/grundsteuerreform/) und bei [ProFinance](https://www.profinance.de/wissenswertes/news/neue-grundsteuerbescheide-und-grundsteuer-2025-wichtige-infos-zu-berechnung-einspruch-widerspruch-und-korrekturmoeglichkeiten/).