
Kai Schwolow hat vor zehn Jahren das Fitnessstudio „kraftvoll“ gegründet und es seither zu einem der modernsten und digitalsten Gesundheitsstudios in Deutschland entwickelt. Das Studio hat sich einen Namen gemacht, indem es einen starken Fokus auf individuelle Lösungen zur Zielerreichung der Kunden legt, anstatt auf traditionelle Fitnesskurse zu setzen.
Ein Team von 30 Experten aus den Bereichen Fitness, Gesundheit und Ernährung begleitet die Mitglieder. „kraftvoll“ bietet Dienstleistungen in drei zentralen Bereichen an: Figurtraining und Gewichtsabnahme, Rücken- und Gelenkgesundheit sowie die Senkung des biologischen Alters. An den Standorten Lohne und Aurich ist das Training rund um die Uhr möglich. Insgesamt betreut das Studio 4600 Kunden an fünf Standorten, wobei in Lohne rund 1500 Mitglieder aktiv sind. Die Zusammenarbeit mit Wellpass, dem größten Anbieter für Firmenfitness in Deutschland, ermöglicht den Mitgliedern zusätzliche Vorteile. Interessierte können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, um ein individuelles Konzept zur Gewichtsreduktion, Schmerzfreiheit oder gesunden Alterung zu entwickeln.
Firmenfitness als steuerfreier Sachbezug
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Bereich Fitness ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, von vergünstigten Firmenfitness-Mitgliedschaften zu profitieren. Diese gelten als steuer- und beitragspflichtige Vorteile. Im Gegensatz zur steuerfreien betrieblichen Gesundheitsförderung können Fitnessmitgliedschaften bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich als steuerfreier Sachbezug geltend gemacht werden. Dabei muss die betriebliche Gesundheitsförderung geeignet sein, den Gesundheitszustand der Mitarbeiter zu verbessern und darf 600 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Unternehmen können Gesundheitsprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten, inklusive drei Szenarien für steuerfreie Fitnessleistungen: Arbeitgeber können Verträge mit Fitnessstudios abschließen, Gutscheine für Fitnesszentren ausgeben oder den Mitarbeitern ermöglichen, selbst einen Fitnessvertrag zu unterschreiben. Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt anhand des üblichen Endpreises der Mitgliedschaft, abzüglich eines Abschlags von 4% für Preisnachlässe. Es gibt jedoch Uneinigkeit über die Zuordnung des Sachbezugs, da die Finanzverwaltung diesen als einmalig und das Finanzgericht als monatlich ansieht. Wenn der monatliche Sachbezug 50 Euro nicht überschreitet, bleibt die Mitgliedschaft steuerfrei.