
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland die neue Bioabfallverordnung in Kraft, die umfangreiche Änderungen in der Mülltrennung mit sich bringt. Diese Verordnung sieht strengere Vorschriften für die Entsorgung von Biomüll vor, um die Qualität des gesammelten Abfalls zu verbessern. Die Kommunen sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und vermehrt Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Regelung des Fremdstoffanteils im Biomüll. Dieser darf maximal ein Prozent betragen. Bei einem höheren Anteil, konkret über drei Prozent, können Entsorgungsbetriebe die Biotonne nicht mehr leeren. Einige Kommunen haben bereits angekündigt, Bußgelder für falsche Mülltrennung zu verhängen. Beispielsweise drohen Landkreise wie Stade, Ulm, Alb-Donau-Kreis und Reutlingen mit entsprechenden Strafen.
Bußgelder und neue Technologien
Laut Berichten von Merkur sind bei Verstößen hohe Geldstrafen möglich, im schlimmsten Fall bis zu 2.500 Euro. In Rastatt können beispielsweise Sonderleerungen bei falscher Befüllung der Biotonne bis zu 40 Euro kosten. Ebenfalls interessant ist, dass der Rems-Murr-Kreis bereits über 30.000 Bioabfalltonnen überprüft hat.
Zusätzlich wird die Mülltrennung ab dem 1. Mai gesetzlich überwacht, und Städte sowie Landkreise sind verantwortlich für die Umsetzung der Verordnung. Im Landkreis Esslingen ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überprüfung der Biotonnen geplant. In München werden Fahrzeuge mit KI-basierter Kameraerkennungstechnologie getestet, um illegale Fremdstoffe im Abfall zu identifizieren. In Ulm sollen Biotonnen ab Sommer digital gesperrt werden, wobei eine Wiederfreigabe erst nach Zahlung einer Strafe von 25 Euro erfolgt. Auch im Landkreis Böblingen werden spezielle Fahrzeuge mit Detektoren eingesetzt, um illegale Abfälle zu erkennen; im Fall einer Erkennung bleibt die Tonne ungeleert, wie Focus berichtet.