
In Berlin hat sich die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in den letzten Jahren zunehmend verändert. Ein bemerkenswerter Fall ist der einer 16-jährigen Georgierin, die aufgrund ihrer Homosexualität von ihrer Familie und Gesellschaft ausgeschlossen wurde und nach Deutschland floh. Sie wurde 2022 in einer Erstaufnahmestelle des Trägers „Navitas“ untergebracht, wo sie durch Giuli Kariquli, eine gebürtige Georgierin und Lehrerin, betreut wurde. Kariquli selbst kam 2018 als Geflüchtete nach Deutschland und erhielt im Dezember 2024 die Anerkennung als Erzieherin.
„Navitas“ startete ein Pilotprojekt zur Ausbildung von Erziehern, um dem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Personal in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden. Insgesamt wurden bereits 22 Erzieherinnen ausgebildet, während 21 weitere in der Ausbildung sind. Falko Liecke, CDU-Staatssekretär, betonte den dringenden Bedarf an Fachkräften in diesen Bereichen, da von 18.083 Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe lediglich 4.950 anerkannte Erzieher sind.
Steigende Zahlen unbegleiteter Minderjährige
Die Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Berlin zeigen eine besorgniserregende Tendenz: 2022 zählten die Behörden 3.202 und 2023 3.104 Einreisen, während im Jahr 2021 nur 699 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge registriert wurden. Im Jahr 2024 fiel die Zahl jedoch drastisch auf 1.748, mit einer täglichen Ankunft von nur drei Jugendlichen. Berlin gab im Jahr 2024 insgesamt 86 Millionen Euro für die Betreuung dieser Gruppe aus.
Die Ausbildung von Erziehern durch „Navitas“ hilft, die Lücke in der Qualifikation ehemaliger Lehrer zu schließen. Die zertifizierten Erzieher lernen unter anderem über Kinderschutz und Sozialkompetenz. Fidaa Al-Hazan, eine Erzieherin bei „Navitas“, berichtete von einer verbesserten Krisenbewältigung bei den Betreuten. Die genannte Georgierin hat sich mittlerweile stabilisiert und lebt in einer eigenen Wohnung.
Unbegleitete Minderjährige, wie die 16-jährige Georgierin, sind im deutschen Asylverfahren als Personen unter 18 Jahren definiert. Sie reisen ohne einen verantwortlichen Erwachsenen ein oder werden dort zurückgelassen. Nach ihrer Ankunft werden sie zunächst vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen, wo eine Unterbringung bei geeigneten Personen oder in spezialisierten Einrichtungen erfolgt, wie [das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge](https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbegleiteteminderjaehrige-node.html) berichtet. Während der Inobhutnahme findet ein Erstscreening statt, bei dem der Gesundheitszustand und das Alter geprüft werden. Weiterhin wird das Kindeswohl bewertet und Familienzusammenführungen geprüft.
Das Jugendamt ist für die weitere Inobhutnahme zuständig und beantragt eine Vormundschaft, die bis zur Volljährigkeit besteht. Unbegleitete Minderjährige müssen ihren Asylantrag selbst stellen, sobald sie 18 Jahre alt werden, werden jedoch als nicht handlungsfähig eingestuft und benötigen rechtliche Vertretung. Anhörungen im Asylverfahren erfolgen unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der spezifischen Fluchtgründe.