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Neues Reise-Zeitalter: Lübecker Passagiere brauchen jetzt ETA für UK!

Passagiere, die ab dem 1. April 2025 nach Großbritannien fliegen möchten, benötigen eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese Regelung betrifft Reisende aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, für die keine Visumspflicht in Großbritannien besteht. Die Rückkehr der Flugverbindung von Lübeck nach Großbritannien durch Ryanair ist in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben.

Die Beantragung der ETA erfolgt über eine App und erfordert einen gültigen Reisepass. Für die Registrierung fallen Gebühren an: Zu Beginn beträgt die Gebühr 10 Britische Pfund (etwa 12 Euro) und wird ab dem 9. April auf 16 Britische Pfund (nächsten knapp 20 Euro) erhöht. Zudem kann die Bearbeitungszeit für den Antrag bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.

Besonderheiten bei der Beantragung der ETA

Die Beantragung der ETA muss für jeden einzelnen Reisenden unabhängig von der Einreiseart (Flug, Fähre, etc.) vorgenommen werden. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern die Genehmigung für sie, einschließlich Babys, beantragen müssen. Der gesamte Antragsprozess erfolgt online und erfordert das Hochladen von zwei digitalen Fotos: ein Foto des Reisepasses sowie ein zusätzliches Porträt-Foto des Antragstellers, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Die Registrierung ist derzeit nur in englischer Sprache möglich. Als Zahlungsmöglichkeiten werden Kreditkarte und Google Pay akzeptiert, während PayPal nicht zur Verfügung steht. Reisende wird geraten, die offizielle Regierungsseite für die Beantragung zu nutzen, da private, kommerzielle Internetseiten oft hohe Zusatzkosten verlangen. Nach erfolgreicher Genehmigung wird die ETA per E-Mail zugestellt und ist zwei Jahre gültig für mehrfaches Reisen nach England, Schottland, Nordirland oder Wales, wie NDR.de berichtete.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die EU für Mitte 2025 eine eigene elektronische Einreisegenehmigung (ETIAS) plant, die für alle Reisenden aus Drittstaaten verpflichtend sein soll, wie ADAC.de angibt.