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Landkreis Aurich investiert 5,5 Millionen in Wohnraum für Flüchtlinge

Der Landkreis Aurich plant den Kauf von vier modularen Wohneinheiten aus Düsseldorf für 5,5 Millionen Euro. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und andere Personengruppen, da der Bedarf an neuem Wohnraum in der Region dringend ist. Die geplanten Wohnungen werden insgesamt 160 neue Unterkünfte bieten. Die Fachausschüsse für Finanzen und Soziales haben dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. Der Kreistag wird am 18. März abschließend über den Kauf befinden.

Ein Grund für die Dringlichkeit ist, dass das Mietverhältnis für ein ehemaliges Divisionsgebäude Ende dieses Jahres ausläuft, was über 300 Schutzsuchende ohne neue Unterkünfte zurücklassen würde. Etwa die Hälfte dieser Personen könnte in die Modulwohnungen einziehen. Die Gebäude, die für den Kauf in Betracht gezogen werden, sind bereits etwa zehn Jahre alt und wurden zuvor als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Die Modulbauweise gilt als nachhaltige und kostengünstige Alternative im Vergleich zu herkömmlichen Containerlösungen. Der Wiederaufbau der Gebäude soll innerhalb von zwölf Monaten erfolgen und bringt im Vergleich zu vergleichbaren Neubauten einen Kostenvorteil von 50 Prozent mit sich.

Finanzierung und Kostenstruktur

Die Gesamtkosten für den Kauf und den Wiederaufbau belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro, während die Erschließungskosten bei einer Million Euro liegen. Aktuell bietet der Landkreis 2778 Plätze für Geflüchtete und Asylsuchende an, wobei 1444 in Gemeinschaftseinrichtungen und 1334 in privatem Wohnraum untergebracht sind. Aufgrund der unsicheren geopolitischen Lage und unvorhersehbaren Zuweisungszahlen ist eine Investition in neuen Wohnraum von hoher Bedeutung.

Zusätzlich zu den Maßnahmen im Landkreis Aurich, zeigen bundesweit die Herausforderungen, vor denen Länder und Kommunen bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge stehen. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs durch das Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz am 26. November 2014 und weiteren Anpassungen wird es zunehmend möglich, bestehende bauliche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen für Flüchtlingsunterkünfte umzufunktionieren. So können zum Beispiel mobile Unterkünfte schneller errichtet werden, um dem dringenden Bedarf gerecht zu werden, wie es auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau (bmwsb.bund.de) detailliert beschrieben wird.