
Ein 36-jähriger Mann hat das Amtsgericht Gifhorn als freier Mann verlassen, nachdem seine Haftstrafe wegen schweren Diebstahls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zuvor war der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Celle inhaftiert, nachdem er im Oktober verhaftet worden war. Die Haftstrafe umfasste ein Jahr und zwei Monate.
Der Angeklagte wird beschuldigt, im Mai letzten Jahres einen Mercedes im Wert von 30.000 Euro gestohlen zu haben. Der Diebstahl ereignete sich auf einem Supermarktparkplatz in Gifhorn, wo er zusammen mit einem Komplizen agierte. Während der Angeklagte den Fahrer beobachtete, brach der Komplize das Fahrzeug auf. Nach dem Diebstahl wurde der Mercedes zunächst an einem Friedhof abgestellt, bevor der Angeklagte seinen Komplizen abholte. Eine geplante Weiterfahrt nach Osteuropa wurde jedoch in Salzgitter gestoppt.
Gerichtsverhandlung und Urteil
In der Gerichtsverhandlung gestand der Angeklagte die Tat über eine Dolmetscherin und seinen Pflichtverteidiger. Es stellte sich heraus, dass er keine Vorstrafen im Bundeszentralregister hatte. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte bei weiteren Straftaten die restliche Haftstrafe absitzen müsse. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verließ das Gericht ohne Handschellen.
In einem ähnlichen Vorfall, über den stern-strafrecht.de berichtete, wurde einem Mandanten vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten die Fahrertür eines geparkten Mercedes-Benz Transporters geöffnet und versucht zu stehlen. Der Mandant hatte das Zündschloss ausgebaut und wollte das Fahrzeug wegfahren, scheiterte aber aufgrund einer Radkralle. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls, und schließlich wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und aus der Haft entlassen.