
Im Oberlandesgericht Celle hat heute der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette begonnen. Die 66-Jährige sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, die von der Staatsanwaltschaft erhoben wurden. Insbesondere wird ihr versuchter Mord aus Habgier vorgeworfen, ebenso wie versuchter und vollendeter schwerer Raub als „Mitglied einer Bande“ sowie unerlaubter Waffenbesitz.
Klette soll in der Zeit zwischen 1999 und 2016 zusammen mit ihren Komplizen Ernst-Volker Staub (70 Jahre) und Burkhard Garweg (56 Jahre) insgesamt 13 Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben. Bei diesen kriminellen Aktionen erbeuteten sie mehr als 2,7 Millionen Euro. Im Verlauf der Überfälle wurden die Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern bedroht. Klette war dabei meistens die Fahrerin des Fluchtautos, während die anderen beiden Verdächtigen als Täter agierten. Die Fahndung nach Staub und Garweg läuft weiterhin.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der potenziellen Gefährlichkeit des Verfahrens finden die Verhandlungen im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle statt. Klette wurde am 26. Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat intensiv seit Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen ermittelt, was zu diesem Prozess führte.
Das komplexe Verfahren umfasst nicht nur die Überfälle. Gegen Klette besteht zudem ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei drei Sprengstoffanschlägen der RAF zwischen Februar 1990 und März 1993 vor. Eine weitere Anklage zu diesem technischen Komplex wird in naher Zukunft erwartet. Es sollte jedoch angemerkt werden, dass die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF inzwischen verjährt ist.