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Kreistag Cloppenburg: Große Investitionen in Bildung und Verkehr beschlossen!

Am 21. März 2025 hat der Kreistag Cloppenburg in einer Sitzung mehrere bedeutende Beschlüsse gefasst, die eine finanzielle Unterstützung für Bildung, ÖPNV und soziale Projekte umfassen. Ein zentrales Thema war die Einführung des Projekts „moobil+Taxi“, das für drei Jahre in Betrieb genommen wird.

Im Bereich Bildung und Jugend beteiligt sich der Landkreis an der Finanzierung von Kindergarten- und Krippengruppen ab dem 1. August. Hierbei wird ein Zuschuss von 35% für Krippengruppen und 75% für Kindergartengruppen gewährt. Gleichzeitig wurden neue Einrichtungen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 mit 50% der Baukosten gefördert werden. Ein weiterer wichtiger Beschluss ist dieContaineranlage für das Laurentius-Siemer-Gymnasium im Saterland, für die Kosten in Höhe von 1,89 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant sind.

Fortführungen und zusätzliche Förderungen

Zusätzlich wird die Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung für drei Jahre weitergeführt. Der Landkreis übernimmt dabei 10% der Kofinanzierung für vier Jugendwerkstätten bis Ende 2027. Auch das Projekt „Justus – Jugendliche stärken und schulen“ wird bis 2027 mit 1.132 Euro pro Platz und Monat gefördert. Darüber hinaus erhält das Projekt „Gemeinsam“ an der BBS Friesoythe eine Spende von 21.500 Euro.

Im kulturellen Bereich wurde eine Zusammenarbeit mit dem Musikfest Bremen für die Jahre 2026 bis 2028 beschlossen, mit einer jährlichen Investition von 40.000 Euro. Das Moor- und Fehnmuseum in Elisabethfehn wird bis zu 10.000 Euro für das Projekt „Die Schleuse Osterhausen und das Muttschiff Johanna“ erhalten.

Neuregelungen im Verkehrsbereich

Im Hinblick auf soziale und gesundheitliche Themen wird die Zusammenarbeit mit den Städten fortgeführt, wobei die Kostenerstattung erhöht wird. Fördermaßnahmen für Medizinstudierende und Ärzte werden bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, wodurch jährlich Stipendien für bis zu fünf Studierende zur Verfügung stehen. Zudem wird die Stipendienvergabe auf zusätzliche Fachrichtungen ausgeweitet und die Unterstützungsleistungen angepasst.

Die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung sieht vor, dass Schüler, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen, Anspruch auf Schülerbeförderung haben. Die kilometerpauschale für Eltern wurde auf 85 Cent pro Kilometer erhöht, und Schüler/innen der Klassen 5 bis 10 können eine Schülersammelzeitkarte zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs beantragen.