
Am 2. Mai führte die Polizei in Hechthausen eine umfassende Verkehrskontrolle an der B73 durch. Diese Maßnahme erfolgte in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Stade und dem Zoll. Ziel der Kontrolle war es, die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmenden zu überprüfen.
Während der Kontrolle wurden mehr als 280 Fahrzeuge kontrolliert, wobei etwa ein Dutzend Fahrer nicht weiterfahren durfte. Fünf Fahrer standen unter Drogeneinfluss, während ein weiterer Fahrer sowohl unter Alkohol- als auch Drogeneinfluss war. Zudem waren drei weitere Fahrer lediglich alkoholisiert. In allen Fällen wurden Blutproben entnommen.
Verstöße bei der Verkehrskontrolle
Ein weiterer bemerkenswerter Vorfall war die Feststellung eines gefälschten Führerscheins durch einen der Fahrer. Darüber hinaus waren zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. In einem weiteren Fall wurde ein nicht versteuertes Fahrzeug identifiziert, und es wurden 90 Liter Diesel in nicht zugelassenen Kanistern unsachgemäß transportiert. Insgesamt verzeichnete die Polizei über 20 weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, darunter nicht angelegte Gurte, die Nutzung von Smartphones am Steuer sowie defekte Beleuchtung und fehlende Fahrzeugpapiere. Die Polizei bewertete die Kontrolle als notwendig.
Diese Entwicklungen sind besonders relevant, da viele Autofahrer sich oft nicht darüber im Klaren sind, dass sie auch am Morgen nach einer Feier noch unter Alkoholeinfluss stehen können, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol-am-steuer-trunkenheit-im-verkehr-316-stgb-und-gefaehrdung-des-strassenverkehrs-315c-stgb-242969.html) berichtete. Alkoholfahrten können zu ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen führen, die die Führerscheinerlaubnis, den Beruf und die finanzielle Existenz betreffen können. Beispielsweise bestraft § 316 StGB das Fahren eines Fahrzeugs trotz Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder andere berauschende Mittel.