
Die Gemeinde Eydelstedt plant eine Erhöhung der Gewerbesteuer, um die Steuerquote an den einheitlichen Satz der anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Barnstorf anzupassen. Dies wurde in einer Sitzung des Gemeinderates beschlossen. Die Grundsteuerhebesätze erfahren ebenfalls Anpassungen, was zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen soll. Der Hebesatz für die Grundsteuer A in Eydelstedt beträgt aktuell 400 Punkte, während für die Grundsteuer B 169 Punkte gelten.
Zudem schlägt die Samtgemeindeverwaltung vor, den Hebesatz der Grundsteuer B um 40 Punkte anzuheben. Bürgermeisterin Martina Thesing erwägt ursprünglich eine Erhöhung um 60 Punkte, entscheidet sich jedoch für eine moderatere Erhöhung. Die Gewerbesteuer soll von 350 auf 390 Punkte angehoben werden, was geschätzte Mehreinnahmen von rund 200.000 Euro für dieses Jahr zur Folge haben könnte. Ratsmitglied Indra Diering weist darauf hin, dass diese Hebesätze im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Diepholz im unteren Bereich liegen.
Finanzielle Herausforderungen und Kontroversen
Bei der Diskussion um die steuerlichen Erhöhungen gab es unterschiedliche Meinungen im Rat. Sebastian Voß unterstützt die Erhöhung und betont die Notwendigkeit, die Samtgemeindeumlage zu stemmen. Im Gegensatz dazu äußert Ratsmitglied Ulrich Aumann Bedenken gegen die Erhöhung der Grundsteuer B und fordert Einsparungen in der Samtgemeinde. Samtgemeindebürgermeister Alexander Grimm erläutert, dass der Haushalt geprüft werden müsse und nennt die Förderung des Barnstorfer Umwelt-Erlebniszentrums sowie das Defizit des Freibades als finanzielle Belastungen.
Das Defizit des Freibades betrug im vergangenen Jahr 320.000 Euro, das ausgeglichen werden musste. Bei der Abstimmung über die Hebesätze kam es zu Verwirrung, da Aumann annahm, die Abstimmung sei separat. Letztlich fiel die Abstimmung jedoch einstimmig aus, auch wenn Aumann persönlich gegen die Erhöhung war. Er akzeptiert das Ergebnis, welches die finanzielle Situation der Gemeinde beeinflussen wird.
Zusätzlich zur Erhöhung der Gewerbesteuer ist auch die Grundsteuer in Barnstorf betroffen. Ein Beispiel zeigt, dass ab 2025 die Grundsteuer für eine typische Wohnung in Barnstorf bei 167,14 Euro liegt, basierend auf einem Grundsteuermessbetrag von 50,65 Euro und einem Hebesatz von 330%. Für ein Einfamilienhaus fallen bei einer Grundstücksgröße von 286 qm und einem Bodenrichtwert von 48,00 Euro 153,55 Euro Grundsteuer an. Ein Zweifamilienhaus könnte 211,50 Euro Grundsteuer kosten, wenn es zu Wohnzwecken genutzt wird.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt Sulingen festgesetzt, während die Gemeinde Barnstorf den Bescheid über die Grundsteuer erlässt, wie Kreiszeitung berichtete. Weitere Details zur Grundsteuer in Barnstorf können auf Hebesatz nachgelesen werden.