Diepholz

Verwirrung um Straßenschild in Syke: Was ist erlaubt?

Ein Straßenschild in Syke sorgt für Aufregung und Verwirrung! An der Hauptstraße, wo Fußgängerzonen und Fahrradwege aufeinandertreffen, hat ein Schild mit dem Symbol für eine Fußgängerzone für hitzige Diskussionen in sozialen Medien gesorgt. Ein Foto, das in der Facebook-Gruppe „Syke – lebendige Stadt im Grünen“ geteilt wurde, zeigt ein Schild, das Fußgängern den Vorrang gibt, während ein weiteres Schild darunter die Zufahrt für Fahrzeuge zu den Grundstücken erlaubt. Die Frage brennt: Dürfen Nicht-Anwohner hier mit dem Auto durchfahren oder nicht?

Die Meinungen der Anwohner sind gespalten! Einige glauben, dass Autos durch die Fußgängerzone fahren dürfen, wenn sie etwas zu erledigen haben, während andere darauf bestehen, dass nur Anwohner und Lieferfahrzeuge Zutritt haben. „Hier brauchen sehr viele eine Nachprüfung“, fasst ein Nutzer die Verwirrung treffend zusammen. Die Stadt hat sich nun eingeschaltet, um Klarheit zu schaffen und erklärt, dass das Schild an der Hauptstraße tatsächlich bedeutet, dass Fußgänger Vorrang haben, aber Anwohner und Lieferfahrzeuge mit Rücksichtnahme fahren dürfen.

Stadt Syke klärt auf!

Die Stadtverwaltung hat klargestellt, dass die Kombination der Schilder darauf hinweist, dass die Fußgängerzone für Kraftfahrzeuge und Radfahrer grundsätzlich gesperrt ist, jedoch Ausnahmen für Anwohner und Lieferungen bestehen. „Kraftfahrzeugführer, die zu einem Grundstück in der Hauptstraße möchten, dürfen dies unter Rücksichtnahme tun“, so die Stadt. Eine Durchfahrt, um etwa zum Hachepark zu gelangen, ist jedoch nicht erlaubt. Trotz anfänglicher Unsicherheiten zeigen sich die Verantwortlichen optimistisch: „Es gibt einen positiven Effekt in der Hauptstraße, da mehr Menschen zu Fuß und mit dem Rad unterwegs sind.“

NAG Redaktion

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