
Ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Düngeauflagen für Landwirte in Niedersachsen. Der Vorsitzende Richter stellte am 28. Januar 2025 fest, dass die Methode zur Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten in Niedersachsen rechtswidrig sei. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein 82-jähriger Landwirt aus dem Landkreis Diepholz, Heinrich Thiermann, Klage gegen die Düngeverordnung eingereicht hatte.
Die Düngerregeln sehen vor, dass bestimmte Gebiete als „rot“ klassifiziert werden, wenn der Nitratgehalt im Grundwasser über 50 mg/l liegt oder über 37,5 mg/l mit steigender Tendenz. Diese Einstufung hat strenge Düngeauflagen zur Folge, die von Thiermann als nicht sinnvoll erachtet werden. Laut seiner Aussage habe die Düngepraxis der letzten 50 Jahre in seinem Gebiet, das er als qualitativ hochwertig in Bezug auf Trinkwasser beschreibt, zu einer Unterversorgung seiner Feldfrüchte geführt.
Fehlerhafte Methode zur Gebietszuweisung
Das Gericht kritisierte die angewandte Methode zur Ermittlung der „roten Gebiete“, die auf einem mathematischen Modell basierte und nicht den bundesrechtlichen Vorgaben entsprach. In Niedersachsen sind insgesamt 4,77 Millionen Hektar Landesfläche betroffen, wobei 2.627.017 Hektar (55%) als immissionsbasierte Fachkulisse und 796.360 Hektar (16,7%) als Nitratkulisse ausgewiesen wurden. Das OVG hatte bereits im Juni 2024 in einem Eilverfahren die Unrechtmäßigkeit der Gebietszuweisung festgestellt.
In der mündlichen Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter die Gleichwertigkeit der Messpunkte sowie die Berücksichtigung von Nitratbeiträgen über mehrere Jahre in Frage und wies darauf hin, dass die aktuelle Praxis der Gebietszuweisung nicht mit der bundesrechtlichen Düngeverordnung übereinstimme. Dieses Urteil, das von vielen Landwirten und dem Landvolk Niedersachsen begrüßt wurde, stellt in Frage, ob die strengen Düngeauflagen aufrechterhalten werden können.
Trotz des Urteils bleiben die Düngeauflagen für Thiermann vorerst bestehen, und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen prüft derweil die Urteilsbegründung, äußert jedoch Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts. Die bestehenden Düngeauflagen bleiben auch im Fall einer Revision in Kraft, während Niedersachsen verpflichtet ist, „rote Gebiete“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen aus Nitrat und Phosphat auszuweisen. Diese Maßnahme schränkt die Düngemöglichkeiten der Landwirte in diesen Gebieten erheblich ein, obwohl sie nicht die für das jeweilige Wachstum notwendigen Maßnahmen ergreifen können.